Zum 1. Januar 2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts mit umfangreichen Neuregelungen in Kraft. Hierauf sollten sich Unternehmen rechtzeitig und umfassend vorbereiten. Neben einer Neudefinierung der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte durch die sog. erste Tätigkeitsstätte sind bedeutende Änderungen beim Verpflegungsmehraufwand, bei den Übernachtungskosten und bei der doppelten Haushaltsführung ab 2014 zu verzeichnen. Für die Handhabung der neuen gesetzlichen Regelungen gilt es, das mittlerweile endgültig vorliegende Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2013 zu beachten, welches die Vorschriften aus Sicht der Finanzverwaltung erläutert.
Die Reform des Reisekostenrechts hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bereiche Personal, Entgelt-/Reisekostenabrechnung, Finanzbuchhaltung und Controlling. Ebenfalls sind Folgen für Auslandseinsätze zu beachten.
Unternehmen sollten sich alsbald mit der praktischen und wirtschaftlichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigen. Es ist zu analysieren, inwiefern die eigenen betrieblichen Reisekostenregelungen an die neuen Vorschriften angepasst werden müssten bzw. welche Auswirkungen die geänderten Bestimmungen hierauf haben. Neben einer Neuprogrammierung bzw. Anpassung der Reisekostensoftware sind Änderungen bei Vorgängen der Reisekostenabrechnung, die Schulung von Mitarbeitern des Personalwesens und der Reisestellen ins Auge zu fassen. Mitarbeiter mit Reisetätigkeit sind zu informieren.