deen

Veranstaltungen

Herausforderung neues Reisekostenrecht - Auswirkungen bei Mitarbeitereinsätzen

Zum 1. Ja­nuar 2014 tritt die Re­form des steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­rechts mit um­fang­rei­chen Neu­re­ge­lun­gen in Kraft. Hier­auf soll­ten sich Un­ter­neh­men recht­zei­tig und um­fas­send vor­be­rei­ten. Ne­ben ei­ner Neu­de­fi­nie­rung der bis­he­ri­gen re­gelmäßigen Ar­beitsstätte durch die sog. er­ste Tätig­keitsstätte sind be­deu­tende Ände­run­gen beim Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand, bei den Über­nach­tungs­kos­ten und bei der dop­pel­ten Haus­haltsführung ab 2014 zu ver­zeich­nen. Für die Hand­ha­bung der neuen ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen gilt es, das mitt­ler­weile endgültig vor­lie­gende Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums vom 30. Sep­tem­ber 2013 zu be­ach­ten, wel­ches die Vor­schrif­ten aus Sicht der Fi­nanz­ver­wal­tung erläutert.
Die Re­form des Rei­se­kos­ten­rechts hat un­mit­tel­bare Aus­wir­kun­gen auf die Be­rei­che Per­so­nal, Ent­gelt-/Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung, Fi­nanz­buch­hal­tung und Con­trol­ling. Eben­falls sind Fol­gen für Aus­lands­einsätze zu be­ach­ten.
Un­ter­neh­men soll­ten sich als­bald mit der prak­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Um­set­zung der Neu­re­ge­lun­gen be­schäfti­gen. Es ist zu ana­ly­sie­ren, in­wie­fern die ei­ge­nen be­trieb­li­chen Rei­se­kos­ten­re­ge­lun­gen an die neuen Vor­schrif­ten an­ge­passt wer­den müss­ten bzw. wel­che Aus­wir­kun­gen die geänder­ten Be­stim­mun­gen hier­auf ha­ben. Ne­ben ei­ner Neu­pro­gram­mie­rung bzw. An­pas­sung der Rei­se­kos­ten­soft­ware sind Ände­run­gen bei Vorgängen der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung, die Schu­lung von Mit­ar­bei­tern des Per­so­nal­we­sens und der Rei­se­stel­len ins Auge zu fas­sen. Mit­ar­bei­ter mit Rei­setätig­keit sind zu in­for­mie­ren.