zum 1. Januar 2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts mit umfangreichen Neuregelungen in Kraft. Hierauf sollten sich Unternehmen rechtzeitig und umfassend vorbereiten. Neben einer Neudefinierung der bisher regelmäßigen Arbeitsstätte durch die sog. erste Tätigkeitsstätte sind bedeutende Änderungen beim Verpflegungsmehraufwand, bei den Übernachtungskosten und bei der doppelten Haushaltsführung ab 2014 zu verzeichnen.
Die Reform des Reisekostenrechts hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bereiche Personal, Entgelt-/Reisekostenabrechnung, Finanzbuchhaltung und Controlling. Folgen für Arbeitnehmerentsendungen wie auch Auslandseinsätze sind zu beachten.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der praktischen und wirtschaftlichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigen. Es ist zu analysieren, inwiefern die eigenen betrieblichen Reisekostenregelungen an die neuen Vorschriften angepasst werden müssen bzw. welche Auswirkungen die geänderten Bestimmungen hierauf haben. Neben einer Neuprogrammierung bzw. Anpassung der Reisekostensoftware sind Änderungen bei Vorgängen der Reisekostenabrechnung, die Schulung von Mitarbeitern des Personalwesens und der Reisestellen ins Auge zu fassen. Mitarbeiter mit Reisetätigkeit sind frühzeitig zu informieren.
Arbeitgeber sollten die mit der Reform neu eingeführten Freiheiten nutzen, so dass sowohl sie als auch ihre Arbeitnehmer von den Neuerungen profitieren können.
Wir möchten Ihnen in einer praxisnahen Veranstaltung die relevanten Aspekte des neuen Reiskostenrechts vorstellen und Ihnen einen Überblick über wesentliche Auswirkungen und Zweifelsfragen im Inland und bei Einsätzen von Mitarbeitern im Ausland im Rahmen von Entsendungen bzw. Dienstreisen geben.
„Herausforderung neues Reisekostenrecht - Auswirkungen im Inland
und bei Arbeitnehmerentsendungen bzw. Auslandseinsätzen“
am Mittwoch, 27. November 2013, 9:00 Uhr
bei Ebner Stolz, Veranstaltungsraum, Konrad-Adenauer-Straße 72-74, 42651 Solingen
Im Anschluss an die Veranstaltung möchten wir Sie ab ca. 11:30 Uhr zu einem kleinen Imbiss einladen, bei dem Sie im Rahmen eines Gesprächs mit den Referenten und Teilnehmern die angesprochenen Themen erörtern und vertiefen können.
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