Der vom Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee am 8.2.2018 erlassene Standard DRS 25 wurde am 3.5.2018 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemacht.
Der Standard konkretisiert für den Konzernabschluss die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen und die Grundsätze für die Umrechnung von Vermögens- und Schuldposten, die zu einer Zweigniederlassung außerhalb der Eurozone gehören. Weiter regelt er die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB sowie die Anforderungen an die Angaben zur Währungsumrechnung im Konzernanhang.
Der Standard spezifiziert die Verwendung und die Ermittlung der Kurse für die Umrechnung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem werden sonstige Einzelfragen hinsichtlich der Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode, insbesondere im Zusammenhang mit einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen, adressiert.
Der Standard erläutert wichtige Details zu den Teilen des im Ausland investierten Vermögens, insbesondere für:
- die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung bei der Erstkonsolidierung von ausländischen Tochterunternehmen aufgedeckten stillen Reserven und Lasten
- sich ergebende Geschäfts- oder Firmenwerte, soweit sie sich in der Währung der betreffenden Tochterunternehmen realisieren, bzw.
- passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie zu unserem Workshop „Herausforderung im Konzern 2018 – Währungsumrechnung nach DRS 25 “ einladen. Ziel unseres Workshops ist es, Sie mit den ab sofort anwendbaren Änderungen sowie den wesentlichen Inhalten des DRS 25 vertraut zu machen, sowie Ihnen mit Tipps und der Darstellung ausgewählter Sachverhalte die Erstellung Ihrer Konzernabschlüsse zu erleichtern. Eine pflichtmäßige Anwendung ist für das Geschäftsjahr 2019 vorgesehen, aber vielleicht nutzen Sie die Gestaltungschancen schon ab dem nächsten Quartalsabschluss.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.