Heutzutage setzt jedes Unternehmen Software ein und muss diese folglich auch beschaffen. Zumeist werden dabei Standard-Lösungen eingekauft – teilweise kommt es aber für besondere Zwecke auch zu größeren IT-Projekten, falls spezielle Anpassungsprogrammierungen erforderlich sind oder es um die Erstellung individueller Software für besondere Zwecke geht.
Dazu getroffene Vereinbarungen gehören zu den konfliktträchtigsten Verträgen für Unternehmen, zumal IT-Projekte sich gelegentlich sogar als nicht umsetzbar erweisen und ganz scheitern. Wenn sich also Konflikte zwischen dem Softwareanbieter bzw. dem Softwareentwickler und dem Kunden anbahnen oder die Zusammenarbeit beendet werden soll, kommt es auf sinnvolle vertragliche Regelungen an. Es ist daher erforderlich, sich hiermit bereits zu Beginn eines jeden Projektes auseinander zu setzen und jedenfalls die wesentlichen juristischen Fallstricke zu kennen.
Des Weiteren werden in der Veranstaltung die bei Softwarebezug und IT-Projekten maßgeblich zu beachtenden bilanziellen und steuerlichen Besonderheiten beleuchtet. Neben der vertraglichen Ausgestaltung kommt es hier auf die tatsächliche Durchführung und eine entsprechende Dokumentation an.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 75,00 zzgl. Umsatzsteuer, bzw. EUR 100,00 zzgl. Umsatzsteuer bei zwei Personen aus einem Unternehmen. In der Gebühr enthalten sind Seminarunterlagen, Getränke und ein Imbiss.
Geschäftsführer und Verantwortliche in den Bereichen IT und Recht sowie Rechnungswesen/Steuern.