Am 4.10.2018 veröffentlichte die HEUBECK AG überraschend eine geänderte Version der im Juli diesen Jahres veröffentlichten Richttafeln RT 2018 G (vgl. zur ursprünglichen Fassung). Gemäß Begründung der HEUBECK AG wurde der Trend zur Erhöhung der Lebenserwartung in den zunächst veröffentlichten Richttafeln überschätzt und in der neuen Version korrigiert. Man gehe darin weiterhin von einem Anstieg der Pensionsrückstellungen sowohl in HGB- als auch in IFRS-Abschlüssen im Vergleich zur Anwendung der Richttafeln RT 2005 G aus. Die quantitativen Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen wurden als „gering“ veranschlagt.
Hinweis
Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich der Prozess der Anerkennung der neuen Tafeln infolge der nachträglichen Änderung verzögern wird. Hierbei geht die HEUBECK AG unverändert davon aus, dass die korrigierten Tafeln RT 2018 G von den Finanzbehörden anerkannt werden.