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Webinar Hinweise zum Carbon Leakage Kompensationsantrag

Update zum Antragsverfahren für das Abrechnungsjahr 2021

Der zum 01.01.2021 über das Brenn­stoffe­mis­si­ons­han­dels­ge­setz (BEHG) ein­geführte na­tio­nale Emis­si­ons­han­del führt für zahl­rei­che Un­ter­neh­men zu ei­ner spürba­ren fi­nan­zi­el­len Be­las­tung.

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Be­trof­fen sind ins­be­son­dere Un­ter­neh­men, die im grenzüber­schrei­ten­den und in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb ste­hen, da sie diese Mehr­kos­ten nicht ein­fach in ihre Ver­kaufs­preise ein­prei­sen können.
 
Zur Ver­mei­dung ei­ner Ab­wan­de­rung von Un­ter­neh­men bzw. der Ver­la­ge­rung von Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten und da­mit von Koh­len­stoff­di­oxid­emis­sio­nen (CO2) in Dritt­staa­ten, d. h. kon­kret der Ge­fahr des sog. Car­bon Le­akage, wurde die BEHG-Car­bon-Le­akage-Ver­ord­nung (BECV) ver­ab­schie­det. Da­mit wer­den Pri­vi­le­gien in Ge­stalt ei­ner Bei­hilfe ge­schaf­fen, die von den Un­ter­neh­men be­an­tragt wer­den können.
 
Am 30. Juni 2022 en­det nun die Frist für Anträge auf eine Car­bon-Le­akage Kom­pen­sa­tion für das Ab­rech­nungs­jahr 2021. An­trags­be­rech­tigt sind die Un­ter­neh­men, die in der An­lage zur BEHG-Car­bon-Le­akage-Ver­ord­nung (BECV) den bei­hil­fefähi­gen (Teil)-Sek­to­ren zu­ge­ord­net sind. Die Deut­sche Emis­si­ons­han­dels­stelle (DEHSt) als zuständige Behörde hat am 1. April 2022 einen Leit­fa­den zum An­trags­ver­fah­ren veröff­ent­licht.
 
In­halte: 

  • An­trags­vor­aus­set­zun­gen und De­tails zum An­trags­ver­fah­ren
  • Hin­weise zur Er­mitt­lung bei­hil­fefähi­ger Brenn­stoff- und Wärme­men­gen
  • Ein­zel­hei­ten zur Prüfung durch den Wirt­schaftsprüfer

Das Webi­nar wird mit GoTo­Webi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.