Unternehmensverantwortliche sind bei Hinweisen auf Compliance-Vorfälle in ihren Unternehmen verpflichtet, den Sachverhalt angemessen aufzuklären und mögliche Gesetzesverstöße umgehend abzustellen.
Mit dem im letzten Jahr in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz haben Mitarbeitende mittlerweile die Möglichkeit, entsprechende Fälle in einem gesetzlich geschützten Rahmen zu melden. Dies führt nach ersten Erfahrungen dazu, dass sich die Unternehmen vermehrt mit Hinweisen zu möglichen Gesetzesverstößen auseinandersetzen müssen.
Viele Unternehmen stellt allerdings der Umgang mit Hinweisen auf strafrechtlich relevantes Verhalten oder bußgeldbewehrte Tatbestände vor große Herausforderungen, zumal es insbesondere im Mittelstand - anders als mittlerweile in zahlreichen Großkonzernen - in der Regel an spezialisierten Abteilungen fehlt, die diese Aufgabe bewältigen können. Erfahrungsgemäß kann dies nicht allein von der Rechtsabteilung oder der Revision geschultert werden.
In unserem Webinar zeigen Ihnen unsere Experten aus den Bereichen Compliance & Investigations, der ehemalige Staatsanwalt und Partner bei RSM Ebner Stolz, RA Philipp Külz, sowie WP Jan Drewitz, spezialisiert auf die Aufklärung von unternehmensinternen Straftaten, vor welchen Herausforderungen Unternehmensverantwortliche im Umgang mit Compliance-Fällen stehen, welche Anforderungen bei einer internen Aufarbeitung zu beachten sind und wie eine solche effektiv und strukturiert umzusetzen ist.
Im Detail werden folgende Inhalte behandelt:
- Typische Fallkonstellationen und erste Erfahrungen mit Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- Erkennen von und Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Straftaten im Unternehmen
- Strukturierung und Durchführung einer internen Untersuchung
- Melde- und Anzeigepflichten
Die Online-Veranstaltung wird mit MS Teams durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über Lautsprecher oder die telefonische Einwahl in die Konferenz.
Die Teilnahme ist kostenfrei.