Die Schäden der Hochwasserkatastrophe in Deutschland können auch Tage nach dem Drama noch nicht gänzlich eingeschätzt werden. Es wurden bereits viele Spendenaktionen ins Leben gerufen sowie staatliche Soforthilfen beschlossen.
Im Zuge der Hilfestellungen sind für Geschädigte aus den betroffenen Regionen auch Erleichterungen für die vom Zoll verwalteten Steuern (Einfuhrumsatzsteuer; Verbrauchsteuer; Verkehrsteuer) vorgesehen:
- Stundung von fälligen oder bis zum 31.10.2021 fällig werdenden Steuern
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
- Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
- Verzicht auf Verspätungszuschläge
- Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.01.2022
- Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen