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Höhere Mehrwertsteuersätze in der Schweiz zum 01.01.2014

Zum 01.01.2024 un­ter­lie­gen in der Schweiz mehr­wert­steu­er­pflich­tige Leis­tun­gen höheren Steu­ersätzen.

Kon­kret gel­ten fol­gende Steu­ersätze:

Bis 31.12.2023

Ab 01.01.2024

Normalsatz

7,7 %

8,1 %

Reduzierter Satz

2,5 %

2,6 %

Sondersatz für Beherbergungsleistungen

3,7 %

3,8 %

Maßgeb­lich für den an­zu­wen­den­den Steu­er­satz ist da­bei der Zeit­punkt der Leis­tungs­er­brin­gung. Bei pe­rio­di­schen Leis­tun­gen, die teil­weise vor und teil­weise nach der Steu­er­satzände­rung er­bracht wer­den, wird eine Auf­tei­lung des Ent­gelts er­for­der­lich sein. Bei Aufträgen, die zum Ende des Jah­res 2023 noch nicht ab­ge­schlos­sen sind, könnte geprüft wer­den, ob be­reits er­brachte Leis­tun­gen ab­ge­grenzt und im Rah­men ei­ner Teil­rech­nung noch in 2023 ab­ge­rech­net wer­den können.

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