So können zwar in deutlich weniger Fällen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zum Abzug gebracht werden. Durch die Ausweitung der Home-Office-Regelung wird aber die Möglichkeit geschaffen, sowohl für Tage, an denen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit von zu Hause aus ausgeübt wird, als auch in Konstellationen, in denen die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich ist, eine Kostenpauschale zu berücksichtigen.
Was konkret gilt und in welchen Fällen ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich ist, haben wir für Sie in einer Kurzinformation zusammengetragen.