Konkret ging es um folgende Themen:
- Einführung von Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, um das operative, investive und finanzielle Ergebnis (entsprechend den Kategorien in der Kapitalflussrechnung) konsistent abzugrenzen
- Aufteilung des Ergebnisses von integrierten bzw. nicht-integrierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in die Kategorien operativ und investiv
- Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren mit der Verpflichtung der Verwendung desjenigen Verfahrens, das die nützlicheren Informationen im Einzelfall liefert
- Verbot der Verwendung eines gemischten Verfahrens (z. B. Ausweis eines Goodwill Impairments beim Umsatzkostenverfahren ohne Aufgliederung auf die Funktionsbereiche)
- Angaben zu ungewöhnlichen, nicht regelmäßig widerkehrenden Erträgen und Aufwendungen
- Zusammenfassung und Aufgliederung von Positionen im Jahresabschluss zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und separater Ausweis von spezifischen Positionen (z. B. Goodwill in der Bilanz)
- Zusätzliche Informationen zu den in der Kapitalmarktkommunikation verwendeten Management Performance Measures.
- Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist das operative Ergebnis.
- In der Regel werden zukünftig in der Kapitalflussrechnung gezahlte Zinsen und Dividenden im Finanzbereich und erhaltene Zinsen und Dividenden im Investitionsbereich ausgewiesen.