IAS 1 fordert von Unternehmen ihre wesentlichen Rechnungslegungsmethoden anzugeben. Das IASB schlägt vor, den Begriff „significant“ durch „material“ zu ersetzen. Diese geplante Änderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich viele Unternehmen mit Problemen konfrontiert sehen, die beiden Begriffe voneinander zu unterscheiden. Die vorgeschlagene Änderung basiert auf der geänderten Definition von „wesentlich“, die zu Änderungen an IAS 1 und IAS 8 (veröffentlicht Oktober 2018) geführt hat.
Entsprechend der vorgeschlagenen Änderung von IAS 1 sollen die Unternehmen ihre wesentlichen (material) angewendeten Rechnungslegungsmethoden erläutern. Informationen über die Rechnungslegungsmethoden sind als wesentlich definiert, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie, zusammen mit anderen Informationen des Abschlusses, die Entscheidungen der primären Abschlussadressaten beeinflussen.
Im Gegensatz dazu stellt das IASB klar, dass Unternehmen nicht über Rechnungslegungsmethoden berichten sollen, die sich auf unwesentliche Transaktionen, andere Ereignisse oder Bedingungen beziehen.
Das IASB stellt Beispiele von Rechnungslegungsmethoden zur Verfügung, die wesentlich für Abschlüsse sein können. Eine Rechnungslegungsmethode kann wesentlich sein, wenn sie sich auf Transaktionen, andere Ereignisse oder Bedingungen bezieht und:
- während der Berichtsperiode geändert wurde und diese Änderung zu einer wesentlichen Änderung der im Abschluss berichteten Beträge führt;
- aus einem oder mehreren Wahlrechten eines Standards ausgewählt wurde (z.B. die Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten);
- in Anwendung von IAS 8 abgeleitet wurde, sofern kein anderer IFRS Standard anwendbar ist;
- im Zusammenhang mit einem Sachverhalt steht, für den die Anwendung einer Rechnungslegungsmethode mit erheblicher Ermessensausübung verbunden ist; oder
- die Art der Anwendung der Anforderungen eines IFRS Standards die spezifischen Umstände des Unternehmens spiegeln.
Des Weiteren schlägt das IASB die Erweiterung von IFRS Practice Statement 2 um zwei Beispiele vor, die den Unternehmen dabei helfen sollen, das Wesentlichkeitskonzept auf die Erläuterung der Rechnungslegungsmethoden anzuwenden.
Über den Erstanwendungszeitpunkt wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Das Amendment soll prospektiv angewendet werden.
Die Kommentierungsfrist für den Exposure Draft endet am 29.11.2019.