Der IASB hat im März 2020 das Diskussionspapier zum Forschungsprojekt Goodwill und Impairment veröffentlicht. Der DRSC hatte sich angeboten, eine mögliche planmäßige Abschreibung des Goodwills zu untersuchen.
In seiner 90. Sitzung am 28.9.2020 hat der DRSC einen möglichen Übergang vom Impairment-only Approach zu einer planmäßigen Abschreibung diskutiert. Der Übergang auf eine planmäßige Abschreibung stellt nach über 15 Jahren der Anwendung des Impairment-only Approaches und der nur geringen Wertminderungen („too little and too late“) eine nahezu unüberwindliche Herausforderung dar, da die Goodwills wegen der negativen Auswirkung weder über die Gewinn- und Verlustrechnung noch erfolgsneutral über das Eigenkapital ausgebucht werden können.