Rückstellungen
Seit vielen Jahren ist in der Diskussion, den Standard für Rückstellungen (IAS 37) anzupassen. Daher hat das IASB in 2018 wieder ein Forschungsprojekt aufgesetzt und in seiner Mai-Sitzung die Rückmeldungen der Stakeholder (Interessensgruppen) bezüglich des Umfangs des Projekts erörtert. Entscheidungen wurden diesbezüglich nicht getroffen.
Belastende Verträge - Änderungsvorschläge zur Präzisierung von IAS 37
Das Board hat die Stellungnahmen zum Änderungsentwurf des IAS 37 hinsichtlich verlustbehafteter Verträge erörtert, ohne diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. Der Entwurf ED/2018/2 sieht vor, dass Rückstellungen für drohende Verluste zu Erfüllungskosten zu bewerten sind. Die Erfüllungskosten beinhalten jene Kosten, die direkt mit dem Vertrag im Zusammenhang stehen. Dies umfasst sowohl Grenzkosten (Kosten, die ohne den Vertragsabschluss nicht entstanden wären) als auch eine Allokation von sonstigen Kosten (Wertverzehr des Anlagevermögens, Kosten des Vertragsmanagements, Kosten von Versicherungen etc.). Damit wird die Bewertung der Rückstellungen an IAS 2 (Vorräte), IAS 16 Sachanlagen und IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) angeglichen.
Hauptabschlussbestandteile
Das IASB hat beschlossen, das Projekt mit der Veröffentlichung eines Standardentwurfs fortzusetzen. Zielsetzungen des Projekts sind unter anderem die Aufhebung von Wahlrechten bei der Darstellung der Ergebnis- und Kapitalflussrechnung, die Angleichung der operativen Tätigkeiten der beiden Rechenwerke, Leitlinien für die Angabe von Leistungskennzahlen (inklusive einmaliger, ungewöhnlicher und unregelmäßiger Ereignisse), die Einführung des EBIT als Zwischensumme in der Ergebnisrechnung und eine verbesserte Darstellung des sonstigen Ergebnisses.
Management Commentary
Der Vorschlag des IASB-Staff zur Überarbeitung des IFRS Practice Statement 1 - Management Commentary wurde vom Board erörtert. Das überarbeite Practice Statement soll
- sich auf Innovationen in der verbalen Berichterstattung fokussieren,
- Lücken in der Praxis der Berichterstattung schließen und
- eine bessere Anwendung durch mehr Leitlinien ermöglichen; gleichzeitig sollen die Leitlinien aber prinzipienbasiert bleiben.
Diesbezüglich wurden keine Entscheidungen getroffen.
Disclosure Initiative
Das IASB hat beschlossen, die Anhangangaben zu Leistungen an Arbeitnehmer dahingehend zu untersuchen, ob neue oder geänderte Angaben den Bedürfnissen der Abschlussadressaten besser Rechnung tragen als die bestehenden Anforderungen. Darüber hinaus soll es den Abschlussadressaten ermöglicht werden, die beizulegenden Zeitwerte der Leistungen an Arbeitnehmer besser einschätzen zu können.
Goodwill und Impairment
Das IASB hat erörtert, wie die Anhangangaben für Unternehmenszusammenschlüsse verbessert werden können, und ob eine Befreiung vom verpflichtenden, jährlichen Impairment-Test vorgeschlagen werden soll.
Es wird empfohlen, die Anhangangaben über Unternehmenszusammenschlüsse zu erweitern, um den Abschlussadressaten Informationen bereitzustellen, die es ermöglichen
- eine Einschätzung bezüglich des dem Zusammenschluss zugrundeliegenden strategischen Kalküls vorzunehmen,
- den Gesamtbetrag der Gegenleistung und das diesem zugrunde liegende Grundprinzip zu verstehen und
- eine Einschätzung vorzunehmen, in welchem Umfang die grundlegenden Zielsetzungen des Unternehmenszusammenschlusses erreicht wurden.
Im Hinblick auf eine Vereinfachung des Impairment-Tests wird vorgeschlagen,
- die Anforderung zur Durchführung eines jährlich verpflichtenden, quantitativen Impairment-Tests für den Goodwill ohne Vorliegen von Wertminderungsindikatoren zu streichen und
- dieselbe Vereinfachung auch für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.
Diesbezüglich plant das IASB die Veröffentlichung eines Diskussions-Papiers im zweiten Halbjahr 2019.