Durch die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung soll sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmen mit einem weltweit erzielten Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro zukünftig in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, einer effektiven Ertragsteuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen.
Die vom IASB verabschiedeten Änderungen umfassen insbesondere die Einführung folgender Regelungen:
- Vorübergehende Ausnahmeregelung zur Bilanzierungspflicht aktiver und passiver latenter Steuern i. Z. m. den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD,
- Angabepflichten zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für betroffene Unternehmen,
- gesonderter Ausweis des tatsächlichen Steueraufwands (bzw. -ertrags) eines Unternehmens im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten Säule sowie
- weitere Angabepflichten zur Darstellung der Betroffenheit der Unternehmen durch die Mindestbesteuerung, insbesondere in den Berichtsperioden, in denen die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Säule-2-Modellregeln noch nicht in Kraft getreten sind.
Die Ausnahmeregelung ist unmittelbar nach Veröffentlichung der Änderungen des IAS 12 „Ertragsteuern“ und retrospektiv gemäß IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" anzuwenden. Die neuen Angabevorschriften gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Für Unternehmen, die einen EU-IFRS Abschluss aufstellen, gelten die Regelungen nach dem entsprechenden EU-Endorsement.
Aufgrund der Relevanz der Säule-2-Modellregeln auch für Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, hat das IASB am 01.06.2023 einen Entwurf „Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln (vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU)“ veröffentlicht, um eine Angleichung an die Änderungen des IAS 12 „Ertragsteuern“ zu erreichen. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 17.07.2023 einzureichen.
Hinweis: Über Details zum Hintergrund der Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ sowie zur globalen Mindestbesteuerung haben wir in unserem novus IFRS 1. Ausgabe 2023 berichtet. Die Presseerklärung des IASB und weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: [https://www.ifrs.org/news-and-events/news/2023/05/iasb-amends-tax-accounting-requirements/].
Der Entwurf betreffend IFRS für KMU kann auf der Internetseite der IFRS-Stiftung unter folgendem Link [https://www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/amendments-sme-itr-pillar-two/ed-iasb-2023-3-sme-itr-pillar-two.pdf] abgerufen werden.