Das Institut der Wirtschaftsprüfer Deutschland e.V. (IDW) hat am 31.5.2017 den Praxishinweis 1/2016 „Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980“ veröffentlicht. Erarbeitet wurde der Praxishinweis von der Arbeitsgruppe „Tax Compliance“. Der Steuerfachausschuss des IDW hat diesen billigend zur Kenntnis genommen.
Hintergrund
Gemäß Tz. 3 des IDW Praxishinweises versteht sich der Begriff „innerbetriebliches Kontrollsystem“ als ein „auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften gerichteter Teilbereich eines Compliance Management Systems (CMS)“, auch als Tax Compliance Management System (Tax CMS) bezeichnet.
Änderungen im Vergleich zum Entwurf
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des IDW Praxishinweises im Juni 2016 gingen Stellungnahmen des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. ein. In der endgültigen Fassung wurden dann noch einige Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
So wurde eine neue Tz. 39 eingefügt, die klar stellt, dass ein Tax CMS keine separate Aufbau- oder Ablauforganisation voraussetzt, aus entsprechenden organisatorischen Maßnahmen bestehen und oft auch Teil eines integrierten Corporate Governance Systems sein kann. Hinsichtlich der Prüfung des Tax CMS wurde in Tz. 59 klargestellt, dass die Zielsetzung einer solchen Prüfung weder darauf ausgerichtet ist, „Sicherheit über die tatsächliche Einhaltung von steuerrechtlichen Vorschriften im Einzelfall zu erreichen [bereits im Entwurf so enthalten], noch darauf, die Angemessenheit der von der Geschäftsführung gewählten Steuerstrategie im Einzelnen zu beurteilen.“
Ausgestaltung eines Tax Compliance Management Systems
Hinsichtlich der Ausgestaltung des Tax CMS hebt Tz. 19 zunächst die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter sowohl für das Tax CMS als auch für die Inhalte der Beschreibung des Tax CMS hervor und stellt dann in Tz. 21 klar, dass nicht nur interne Personen oder Organisationseinheiten sondern auch Externe, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder andere externe Dienstleister, entsprechende Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Tax CMS haben können.
Die Grundelemente eines Tax CMS werden dann im weiteren Verlauf des Abschnitts 4 des Praxishinweises aus den im PS 980 beschriebenen Grundelementen des CMS abgeleitet und beschrieben. Diese lassen sich grafisch wie folgt darstellen:
Dabei stellt der Praxishinweis in Tz. 24 und 25 auch klar, dass die konkrete Ausgestaltung des Tax CMS auch wesentlich von den Gegebenheiten des konkreten Unternehmens abhängig ist.
Hinweise zur Prüfung
In Tz. 68 weist der Praxishinweis darauf hin, dass der Prüfungsbericht zur Information des geprüften Unternehmens über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist und es der Entscheidung des Unternehmens obliegt, ob der Bericht der Finanzverwaltung zugänglich gemacht wird.
Fazit