Das IDW wies am 18.7.2018 darauf hin, dass die finale Neufassung des IDW Standards zur Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) sowie die entsprechenden Fragen und Antworten dazu verabschiedet wurden.
In der Neufassung wird klargestellt, dass Sanierungskonzepte bei kleineren Unternehmen hinsichtlich ihres Umfangs an die geringere Komplexität anzupassen sind. Danach ist ein Unternehmen nur dann sanierungsfähig, wenn am Ende des Prognosezeitraums ein angemessenes Eigenkapital und eine angemessene Rendite vorliegen. Zentrales, wenn auch nicht einziges Indiz für die Angemessenheit ist die Branchenüblichkeit.
Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, ist es bei der Beurteilung der Eigenkapitalausstattung auch zulässig, neben dem bilanziellen Eigenkapital auch nachrangige und langfristig zur Verfügung gestellte Fremdkapitalbestandteile zu berücksichtigen.