IFRS S1 enthält allgemeine Anforderungen mit dem Ziel, ein Unternehmen zu verpflichten, Informationen über seine nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen, die den primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind.
IFRS S2 legt spezifische klimabezogene Offenlegungen fest und enthält Vorschriften für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind.
Beide Standards berücksichtigen vollständig die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Die beiden Standards sind für Berichtsperioden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS S2 angewendet wird. Jedoch ist die Anwendung der ISSB-Standards in Europa noch nicht verpflichtend und abhängig von ihrer Übernahme durch eine Jurisdiktion in geltendes Recht. Eine freiwillige (zusätzliche) Anwendung der Standards ist möglich.
Hinweis: Die Standards sowie weitere begleitende Dokumente (u. a. Basis for Conclusions, Accompanying Guidance, Effects Analysis etc.) sind auf der Internetseite des ISSB unter folgendem Link abrufbar.