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Wirtschaftsprüfung

IFRS-Taxonomie zur Einreichung elektronischer Abschlüsse

Die IFRS-Ta­xo­no­mie 2017 ist eine Über­set­zung der IFRS in die Un­ter­neh­mens­be­richt­er­stat­tungs­spra­che iX­BRL (in­line eX­ten­si­ble Busi­ness Re­por­ting Lan­guage) und wurde seit Veröff­ent­li­chung der Ta­xo­no­mie 2015 durch die IFRS-Stif­tung zu­letzt am 9.3.2017 ak­tua­li­siert.

Die Ta­xo­no­mie 2017 steht in Ein­klang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand zum 1.1.2017 her­aus­ge­ge­ben wur­den, und enthält die iX­BRL-Eti­ket­ten für sämt­li­che IFRS-An­ga­be­vor­schrif­ten. An­hand der XBRL wird ein di­gi­ta­ler Fi­nanz­be­richt er­stellt, bei dem die Da­ten mit den Eti­ket­ten ein­deu­tig ge­kenn­zeich­net und zu­ge­ord­net wer­den. Durch die Les­bar­keit mit Com­pu­ter­pro­gram­men wird ein un­mit­tel­ba­rer In­for­ma­ti­ons­aus­tausch möglich.

IFRS-Taxonomie zur Einreichung elektronischer Abschlüsse© Thinkstock

Zur Er­leich­te­rung der di­gi­ta­len Er­stel­lung und Nut­zung von Fi­nanz­in­for­ma­tio­nen hat die IFRS-Stif­tung am 14.12.2017 einen Er­stel­ler­leit­fa­den für die IFRS-Ta­xo­no­mie veröff­ent­licht.

Sämt­li­che in der eu­ropäischen Union ge­lis­te­ten Un­ter­neh­men sind ab dem 1.1.2020 ver­pflich­tet, ihre Ab­schlüsse elek­tro­ni­sch in einem eu­ro­pa­weit ein­heit­li­chen For­mat (Eu­ro­pean Sin­gle Elec­tro­nic For­mat, ESEF) ein­zu­rei­chen. Für kon­so­li­dierte Ab­schlüsse soll da­bei die IFRS-Ta­xo­no­mie ver­wen­det wer­den. Am 18.12.2017 hat die ESMA (Eu­ro­pean Se­cu­ri­ties and Mar­kets Aut­ho­rity) den fi­na­len Ent­wurf der tech­ni­schen Re­gu­lie­rungs­stan­dards zur Um­set­zung von ESEF so­wie wei­tere Leit­li­nien veröff­ent­licht.

Ab dem 1.1.2022 be­inhal­tet die ESEF-Be­richts­pflicht ne­ben den primären Ab­schluss­be­stand­tei­len (Bi­lanz, Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung und sons­ti­ges Er­geb­nis, Ei­gen­ka­pi­tal­verände­rungs­rech­nung, Ka­pi­tal­fluss­rech­nung) so­wie grundsätz­li­chen Un­ter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen, wie Name, Sitz und Zweck des Un­ter­neh­mens, darüber hin­aus auch um­fang­rei­che An­han­gang­aben, die als Text­block einem Ele­ment der Ta­xo­no­mie zu­zu­ord­nen sind.

Für ausländi­sche Emit­ten­ten ist die Ein­rei­chung ih­rer IFRS-Ab­schlüsse in XBRL be­reits für Ge­schäfts­jahre, die am oder nach dem 15.12.2017 en­den, ver­pflich­tend vor­zu­neh­men. Hierzu hat die US-ame­ri­ka­ni­sche Wert­pa­pier- und Börsen­auf­sicht ihr ED­GAR-Ein­rei­chungs­sys­tem be­reits ent­spre­chend ak­tua­li­siert.

Hinweis

Die IFRS-Ta­xo­no­mie­da­teien können zu­sam­men mit Be­gleit­ma­te­ria­lien von der In­ter­net­seite der IFRS-Stif­tung her­un­ter­la­den wer­den. Die Nut­zung der IFRS-Ta­xo­no­mie wird bei ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Un­ter­neh­men zu einem ein­ma­li­gen Ad­ap­ti­ons­auf­wand führen, um einen welt­weit ein­heit­li­chen Kon­ten­plan si­cher­zu­stel­len. Fer­ner wird bei der Nut­zung die Si­cher­stel­lung ei­ner funk­tio­nie­ren­den Soft­ware-Schnitt­stelle von Be­deu­tung sein.

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