Zum Jahresende 2017 gibt es im Bereich der internationalen Rechnungslegung einige Neuerungen mit erheblicher Tragweite. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir über diese Neuerungen und die hieraus resultierenden wesentlichen Herausforderungen praxisbezogen diskutieren.
So sind für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2018 beginnen, die neuen IFRS Standards zu den Umsatzerlösen und den Finanzinstrumenten zu beachten. IFRS 15 regelt die einheitliche Erfassung von Umsatzerlösen für sämtliche Kundenverträge. Enthalten sind umfassende Anwendungsleitlinien mit klarstellendem Charakter, aber auch bedeutsame Neuregelungen. Unternehmen müssen bestehende Verträge mit ihren Kunden sowie ihre bestehenden Prozesse analysieren, um ggf. erforderliche Anpassungen im Hinblick auf die Erlöserfassung umzusetzen. Dies gilt in erster Linie für Unternehmen, die in ihren Kundenverträgen verschiedene Leistungen in einem Vertrag zusammenfassen.
Durch IFRS 9 wurde die Folgebewertung von Finanzinstrumenten modifiziert. Neuerdings unterscheiden sich die Kriterien für die Zuordnung zu den einzelnen Bewertungskategorien erheblich und die Klassifizierung erfolgt auf Basis des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte und der Eigenschaft der vertraglichen Zahlungsmerkmale (Zahlungsstrombedingungen) des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.