Rund um die Baustelle herrscht besondere steuerliche Brisanz. Dies zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei empfangenen Bauleistungen. Hier ist insbesondere bei Bauleistungen an Bauträger eine schnelle Umsetzung erforderlich, um mögliche Liquiditätsengpässe bzw. -ausfälle zu vermeiden.
Aber auch sonst berühren Immobilien in vielfältiger Hinsicht steuerliche Fragestellungen. Deren Beachtung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Rendite.
Schon bei der Herstellung bzw. beim Erwerb einer Immobilie sind wichtige umsatzsteuerliche Weichenstellungen zu beachten. Sanierungen, Mieterausbauten, Renovierungen, Projektentwicklungen oder laufende Erhaltungsaufwendungen in der Nutzungsphase erfordern eindeutige Zuordnungsentscheidungen, um den Vorsteuerabzug zu gewährleisten. Auch beim Verkauf der Immobilie zahlt sich die frühzeitige Beachtung steuerlicher Aspekte aus.
Schließlich gilt es immer aber auch den Blick für das große Ganze nicht zu verlieren und Faktoren aus anderen Steuerarten, wie der Grunderwerb- und Gewerbesteuer, zu bedenken.
Schwerpunktthema: Umsatzsteuer
- Neues aus der Gesetzgebung: Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen insb. bei Bauträgern
- Dauerbrenner: Vermieter-/Mieterausbauten
- Neues aus der Rechtsprechung: Flächenschlüssel versus Umsatzschlüssel
Grunderwerbsteuer
- Neues aus der Gesetzgebung: Neuregelung § 1 Abs. 3a GrEStG
- Neues aus der Rechtsprechung: Einheitliches Vertragswerk
Immobilientransaktionen
- Fallstrick Gewerbesteuer
- Fallstrick Umsatzsteuer
- Fallstrick Finanzierung: - hier Zinsschranke
- Fallstrick Due Diligence bei Immobilien aus steuerlicher Sicht
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 150,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. In der Seminargebühr sind neben ausführlichen Unterlagen, Snacks und Getränke enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Um den Workshop für Sie so effizient wie möglich zu gestalten, haben wir die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen können deshalb nur nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.