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Immobilien - Aktuelle steuerliche Entwicklungen rund um die Baustelle

Rund um die Bau­stelle herrscht be­son­dere steu­er­li­che Bri­sanz. Dies zeigt nicht zu­letzt die Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Um­kehr der Steu­er­schuld­ner­schaft bei emp­fan­ge­nen Bau­leis­tun­gen. Hier ist ins­be­son­dere bei Bau­leis­tun­gen an Bauträger eine schnelle Um­set­zung er­for­der­lich, um mögli­che Li­qui­ditätsengpässe bzw. -ausfälle  zu ver­mei­den.

Aber auch sonst berühren Im­mo­bi­lien in vielfälti­ger Hin­sicht steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen. De­ren Be­ach­tung hat un­mit­tel­bare Aus­wir­kun­gen auf die Ren­dite.

Schon bei der Her­stel­lung bzw. beim Er­werb ei­ner Im­mo­bi­lie sind wich­tige um­satz­steu­er­li­che Wei­chen­stel­lun­gen zu be­ach­ten. Sa­nie­run­gen, Mie­ter­aus­bau­ten, Re­no­vie­run­gen, Pro­jekt­ent­wick­lun­gen oder lau­fende Er­hal­tungs­auf­wen­dun­gen in der Nut­zungs­phase er­for­dern ein­deu­tige Zu­ord­nungs­ent­schei­dun­gen, um den Vor­steu­er­ab­zug zu gewähr­leis­ten. Auch beim Ver­kauf der Im­mo­bi­lie zahlt sich die frühzei­tige Be­ach­tung steu­er­li­cher As­pekte aus.

Schließlich gilt es im­mer aber auch den Blick für das große Ganze nicht zu ver­lie­ren und Fak­to­ren aus an­de­ren Steu­er­ar­ten, wie der Grund­er­werb- und Ge­wer­be­steuer, zu be­den­ken.

Schwerpunktthema: Umsatzsteuer

  • Neues aus der Ge­setz­ge­bung: Um­kehr der Steu­er­schuld­ner­schaft bei Bau­leis­tun­gen insb. bei Bauträgern
  • Dau­er­bren­ner: Ver­mie­ter-/Mie­ter­aus­bau­ten
  • Neues aus der Recht­spre­chung: Flächen­schlüssel ver­sus Um­satz­schlüssel

Grunderwerbsteuer

  • Neues aus der Ge­setz­ge­bung: Neu­re­ge­lung § 1 Abs. 3a GrEStG
  • Neues aus der Recht­spre­chung: Ein­heit­li­ches Ver­trags­werk

Immobilientransaktionen

  • Fall­strick Ge­wer­be­steuer
  • Fall­strick Um­satz­steuer
  • Fall­strick Fi­nan­zie­rung: - hier Zins­schranke
  • Fall­strick Due Di­li­gence bei Im­mo­bi­lien aus steu­er­li­cher Sicht

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 150,00 zuzüglich 19 % Um­satz­steuer. In der Se­mi­nar­gebühr sind ne­ben ausführ­li­chen Un­ter­la­gen, Snacks und Getränke ent­hal­ten. Nach Ein­gang Ih­rer An­mel­dung er­hal­ten Sie von uns eine Rech­nung. Um den Work­shop für Sie so ef­fi­zi­ent wie möglich zu ge­stal­ten, ha­ben wir die Teil­neh­mer­zahl be­grenzt. An­mel­dun­gen können des­halb nur nach der Rei­hen­folge ih­res Ein­gangs berück­sich­tigt wer­den.