Ob Sie Immobilien zur Kapitalsicherung halten, an einem Immobilienunternehmen oder einem Immobilienfonds beteiligt oder dafür geschäftsleitend tätig sind, wir beraten Sie in allen rechtlichen Aspekten von Immobilientransaktionen und -investitionen. Neben der Veräußerung, dem Erwerb, der Entwicklung und der Vermarktung umfasst dies auch besondere Gestaltungsformen der Immobilien- und Immobilienprojektfinanzierung.
Auf Grund unseres branchenorientierten und multidisziplinären Ansatzes berücksichtigen unsere Rechtsanwälte des Immobilien-Teams bei der Klärung der immobilienrechtlichen Fragen auch gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte und finden dadurch die für Sie optimale Lösung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Rechtliche Strukturierung von Investitions- und Akquisitionsprozessen
- Gründung von Zweck- und Akquisitionsgesellschaften
- Durchführung von rechtlichen Due Diligence-Prüfungen
- Gestaltung und Verhandlung von immobilienspezifischen Verträgen, insbesondere
- Grundstücks- und Erbbaurechtsverträge (Asset Deal)
- Gesellschaftsanteilskaufverträge (Share Deal)
- Joint Venture- und Gesellschaftsverträge
- Finanzierungs- und Sicherheitenverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Asset-, Property- und Facility Management-Verträge
- Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
- Nachbarvereinbarungen
- Bau- und planungsrechtliche Beratung bei Immobilienprojekten
- IPO-Beratung, Konzeption von REITs