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Wirtschaftsprüfung

Implementierung von Risikomanagementsystemen

Wir sor­gen für eine ausführ­li­che, verständ­li­che Do­ku­men­ta­tion des ge­sam­ten Pro­zes­ses. Re­gelmäßig wird dies in einem Hand­buch sein. Dank un­se­rer Mo­dule und Er­fah­run­gen aus vie­len Pro­jek­ten können wir auch hier auf eine Viel­zahl von Bau­stei­nen zurück­grei­fen, um so den Pro­zess schlank und ef­fi­zi­ent zu ge­stal­ten.

  1. For­mu­lie­rung der Ri­si­ko­st­ra­te­gie
    Wir hel­fen Ih­nen her­aus­zu­fin­den, wie hoch die Ri­si­ko­tragfähig­keit Ih­res Un­ter­neh­mens ist. Hier­bei gibt es be­son­dere Her­aus­for­de­run­gen bei Kon­zern­struk­tu­ren, die wir mit Ih­nen bewälti­gen. Wir ent­wi­ckeln mit Ih­nen ge­ne­relle Grundsätze zum Um­gang mit Ri­siko je nach Ri­si­ko­nei­gung des Un­ter­neh­mens.

  2. Ri­si­ko­iden­ti­fi­ka­tion
    Wir führen für Sie ge­mein­sam mit den uns be­nann­ten Ri­si­ko­ver­ant­wort­li­chen die Ri­si­ko­in­ven­tur durch. Hier­bei hilft un­ser brei­ter Er­fah­rungs­hin­ter­grund aus an­de­ren Un­ter­neh­men, die rich­ti­gen Fra­gen zu stel­len. Al­ter­na­tiv ent­wi­ckeln wir  für Sie auch nur das Kon­zept ei­ner sol­chen In­ven­tur und Sie führen diese selbst durch.
    Selbst­verständ­lich können wir Ih­nen auch ent­spre­chende Soft­ware emp­feh­len.

  3. Ri­si­ko­ana­lyse
    Wir ana­ly­sie­ren die er­fass­ten Ri­si­ken und stel­len sie in Zu­sam­men­hang zu­ein­an­der. Man­che Ri­si­ken he­ben sich ge­gen­sei­tig auf, während sich an­dere verstärken. Hinzu kommt die Kon­zern­sicht­weise, wo­nach Ri­si­ken bei Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­men im Kon­zern eine an­dere Re­le­vanz ha­ben, als für die Be­tei­li­gung selbst.

  4. Ri­si­ko­be­wer­tung
    Wir führen ge­mein­sam mit den Ri­si­ko­ver­ant­wort­li­chen die Be­wer­tung der Ri­si­ken durch. hier­bei können wir auf Soft­ware­pro­dukte zurück­grei­fen oder dies klas­si­sch in Ex­cel durchführen, wo­bei wir Ih­nen ein gut ent­wi­ckel­tes Ex­cel-Tool  zur Verfügung stel­len können. Bei der Be­wer­tung ori­en­tie­ren wir uns an ei­ner zu­vor mit Ih­nen ge­mein­sam de­fi­nier­ten Ri­si­ko­ma­trix.

  5. Ri­si­ko­steue­rung
    Wenn Sie über ein rei­nes Früher­ken­nungs­sys­tem hin­aus ge­hen wol­len, dann können wir mit Ih­nen die ak­tu­el­len Maßnah­men zur Ri­si­ko­bewälti­gung fest­hal­ten. Hier­bei gilt es auch fest­zu­le­gen, wie diese Maßnah­men auf ihre Wirk­sam­keit hin überprüft wer­den sol­len. Im Rah­men un­se­rer Be­ra­tung wer­den re­gelmäßig auch Ri­si­ken auf­ge­zeigt, für die noch keine oder keine aus­rei­chen­den Maßnah­men  vor­lie­gen. Hier ent­wi­ckeln wir neue Maßnah­men und stel­len ggf. einen Um­set­zungs­plan mit Ih­nen auf. An die­ser Stelle zeigt sich re­gelmäßig im Rah­men ei­nes Be­ra­tungs­pro­jek­tes, dass als Ne­ben­pro­dukt die bes­sere Durch­drin­gung vie­ler Pro­zesse er­folgt und da­durch viele Pro­zesse auch ver­bes­sert und si­che­rer ge­macht wer­den können.

  6. Ver­gleich mit der Vor­gabe aus der Ri­si­ko­st­ra­te­gie
    Wir emp­feh­len re­gelmäßig einen Ab­gleich des Ri­si­ko­ma­nage­ment­sys­tems und der de­fi­nier­ten Pa­ra­me­ter mit den tatsäch­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten (Wird das Sys­tem auch ge­lebt?) und den sich mögli­cher­weise ändern­den Ziel­set­zun­gen/Stra­te­gien des Un­ter­neh­mens (Passt das so noch zu uns?). So können veränderte Markt­an­for­de­run­gen z.B. eine veränderte Ri­si­ko­be­richt­er­stat­tung not­wen­dig ma­chen, neue Ri­si­ko­fel­der müssen de­fi­niert wer­den oder der ur­sprüng­lich fest­ge­legte In­ven­tur­tur­nus er­weist sich als zu ge­ring (oder zu hoch) und muss an­ge­passt wer­den.
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