Die drastisch gestiegenen Energiepreise und die Inflation bewegen die Bundesregierung dazu, umfangreiche Entlastungsmaßnahmen für Bürger und Unternehmen auf den Weg zu bringen. Darunter ist auch die sog. Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen können.
Wie die Prämie im Detail ausgestaltet ist und was bei der Auszahlung zu beachten ist, beantwortet Richard Frahm, Steuerberater und Director bei Ebner Stolz in Hamburg.
Weitere Informationen zur Inflationsausgleichsprämie finden Sie hier.
Bearbeitungsstand: 14.12.2022
Richard Frahm, 29.01.2024
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