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Steuerberatung

Einigung auf EU-Ebene zum Informationsaustausch über Kryptowerte

Auf EU-Ebene wurde eine po­li­ti­sche Ei­ni­gung zum In­for­ma­ti­ons­aus­tausch über Kryp­to­werte so­wie über grenzüber­schrei­tende Vor­be­scheide zu Vorgängen von Ein­zel­per­so­nen mit ho­hem Trans­ak­ti­ons­wert er­zielt.

Der Rat der Eu­ropäischen Union, be­ste­hend aus den Fi­nanz­mi­nis­tern der EU-Mit­glied­staa­ten, hat sich am 16.05.2023 auf einen Stand­punkt (all­ge­meine Aus­rich­tung) zu Ände­run­gen der Richt­li­nie über die Zu­sam­men­ar­beit der Ver­wal­tungs­behörden im Be­reich der Be­steue­rung verständigt - und da­mit letzt­lich die er­for­der­li­che po­li­ti­sche Ei­ni­gung er­zielt. Mit der Ach­ten Ände­rung der Di­rec­tive on Ad­mi­nis­tra­tive Coope­ra­tion (kurz DAC 8) sol­len In­for­ma­tio­nen über Ein­nah­men aus Ge­schäften mit Kryp­to­wer­ten und über Vor­be­scheide für wohl­ha­bende Ein­zel­per­so­nen ab 2026 zwi­schen den Mit­glied­staa­ten au­to­ma­ti­sch aus­ge­tauscht wer­den.

Dazu sol­len An­bie­ter von Kryp­to­wer­ten in der EU, un­ge­ach­tet ih­rer Größe, ver­pflich­tet wer­den, ab 01.01.2026 Trans­ak­tio­nen von in der EU ansässi­gen Kun­den bei den zuständi­gen Steu­er­behörden zu mel­den. Vor­ge­se­hen ist, ein brei­tes Spek­trum an Kryp­to­wer­ten zu er­fas­sen. Die Steu­er­behörden der EU-Mit­glied­staa­ten sol­len die In­for­ma­tio­nen au­to­ma­ti­sch un­ter­ein­an­der aus­tau­schen.

Der Aus­tausch steu­er­be­zo­ge­ner In­for­ma­tio­nen zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten soll zu­dem insb. auf grenzüber­schrei­tende Vor­be­scheide in Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten ei­ner natürli­chen Per­son aus­ge­dehnt wer­den, wenn der Trans­ak­ti­ons­wert 1,5 Mio. Euro über­steigt (s. dazu Richt­li­nien­ent­wurf vom 05.05.2023).

Hin­weis: Zu be­ach­ten ist, dass die Richt­li­nie nicht dem or­dent­li­chen Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren, son­dern dem Anhörungs­ver­fah­ren un­ter­liegt (s. hierzu Pres­se­mit­tei­lung vom 16.05.2023). Das Eu­ropäische Par­la­ment kann so­mit keine Ände­run­gen an dem Vor­schlag vor­neh­men. Über die Richt­li­nie fi­nal ent­schie­den wird durch ein­stim­mi­gen Be­schluss der Mit­glied­staa­ten im Eu­ropäischen Rat (be­ste­hend aus den Staats- und Re­gie­rungs­chefs). Die fi­nale Richt­li­nie soll in den Mit­glied­staa­ten bis 31.12.2025 in das je­wei­lige na­tio­nale Recht um­zu­set­zen und ab 01.01.2026 an­zu­wen­den sein.

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