Der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten, hat sich am 16.05.2023 auf einen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung verständigt - und damit letztlich die erforderliche politische Einigung erzielt. Mit der Achten Änderung der Directive on Administrative Cooperation (kurz DAC 8) sollen Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und über Vorbescheide für wohlhabende Einzelpersonen ab 2026 zwischen den Mitgliedstaaten automatisch ausgetauscht werden.
Dazu sollen Anbieter von Kryptowerten in der EU, ungeachtet ihrer Größe, verpflichtet werden, ab 01.01.2026 Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden bei den zuständigen Steuerbehörden zu melden. Vorgesehen ist, ein breites Spektrum an Kryptowerten zu erfassen. Die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen die Informationen automatisch untereinander austauschen.
Der Austausch steuerbezogener Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll zudem insb. auf grenzüberschreitende Vorbescheide in Steuerangelegenheiten einer natürlichen Person ausgedehnt werden, wenn der Transaktionswert 1,5 Mio. Euro übersteigt (s. dazu Richtlinienentwurf vom 05.05.2023).
Hinweis: Zu beachten ist, dass die Richtlinie nicht dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sondern dem Anhörungsverfahren unterliegt (s. hierzu Pressemitteilung vom 16.05.2023). Das Europäische Parlament kann somit keine Änderungen an dem Vorschlag vornehmen. Über die Richtlinie final entschieden wird durch einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat (bestehend aus den Staats- und Regierungschefs). Die finale Richtlinie soll in den Mitgliedstaaten bis 31.12.2025 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen und ab 01.01.2026 anzuwenden sein.