Die EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) sieht verschiedene Genehmigungspflichten nicht nur für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use Güter) in ein Drittland vor, sondern auch für die Verbringung dieser Güter innerhalb der Europäischen Union (EU) (siehe unsere Veröffentlichung vom 12.07.2021).
Aus der vorgenannten Verordnung ergibt sich auch eine wichtige Informationspflicht an die belieferten EU-Kunden, wenn diese Güter erhalten, die bei einer Ausfuhr aus der EU einer Kontrolle unterliegen (Dual Use Güter des Anhangs I). Die Verordnung schreibt vor, dass diese Information in den einschlägigen Geschäftspapieren ausdrücklich zu vermerken ist. Zu diesen Papieren zählen insbesondere Kaufverträge, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Versandanzeigen.
Hinweis: Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Informationspflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erfüllen. Andernfalls sollten Informationsvermerke auf den Auftrags- bzw. Lieferpapieren aufgeführt werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.