Die aus der Modernisierung resultierenden Änderungen des Tabaksteuergesetzes bestehen u. a. in der Einführung neuer Steuertarife sowie der stufenweisen Erhöhung der bestehenden Steuertarife. Die genauen Änderungen können dem Informationsschreiben der Generalzolldirektion vom 14.10.2021 entnommen werden.
Die einzelnen Regelungen des TabStMoG treten schrittweise im Jahr 2022 in Kraft; die ersten Regelungen, etwa die Einführung eines Steuertarifs für erhitzten Tabak, gelten bereits ab dem 01.01.2022.
Im Rahmen der Umsetzung des TabStMoG wird ebenfalls das IT-Verfahren ATLAS der deutschen Zollverwaltung angepasst. Hiervon betroffen sind die folgenden Bereiche (siehe auch ATLAS - Info 0238/21):
- Neue Tabaksteuergegenstände
- Besonderheit bei der Anmeldung von erhitztem Tabak
- Neue Maßeinheit für Substitute für Tabakwaren
- Darstellung der Berechnung der Tabaksteuer
Hinweis: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Produkte von der Modernisierung der Tabaksteuer betroffen sind. Dies kann Änderungen in der Besteuerung, im Anmeldeprozess oder in den Stammdaten des ERP-Systems mit sich ziehen.