Die Erde dreht sich und auch das internationale Steuerrecht ist stets in Bewegung. So haben die aktuellen Diskussionen in der Presse über die Gewinnverschiebungsstrategien globaler Unternehmen zur Senkung der Konzernsteuerquote mit dem sog. BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) eine Gegenbewegung der OECD ausgelöst. Diese Entwicklungen betreffen längst nicht nur Großkonzerne, sondern auch den international agierenden Mittelstand. Deutsche mittelständische Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten werden genauso erfasst, wie deutsche Tochtergesellschaften und Betriebstätten von im Ausland ansässigen Unternehmen. Im Fokus steht immer der Steuerzugriff der einzelnen Staaten und die Frage nach der korrekten Gewinnabgrenzung.
Konkret zu den Inhalten: Die Finanzverwaltungen der beteiligten Staaten fordern verstärkt Einblick in das Unternehmensgeschehen - vor allem im Hinblick auf Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen innerhalb eines Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe. Wer u. a. die bestehenden umfassenden Dokumentationspflichten nicht einhält, ist in Betriebsprüfungen nicht selten mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert.
Erhebliche steuerliche Auswirkungen können auch rechtlich unselbständige Betriebsstätten nach sich ziehen. Die Qualifikation einer solchen Betriebsstätte, aber auch die Einhaltung der für diese geltenden neuen AOA-Grundsätze stellt Unternehmen vor große Herausforderungen.
Mittelständische Unternehmen, die unternehmerische Tätigkeiten im Ausland entfalten, sollten sich mit den bereits geltenden Anforderungen sowie den durch die BEPS-Initiative zu erwartenden weiteren steuerlichen Verschärfungen vertraut machen.
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