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International

Länderberichte

Ihr Unternehmen ist international aufgestellt. Deshalb sind nicht nur die nationalen Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie von Bedeutung.

Un­ser Fo­kus ist zwar klar auf die na­tio­na­len Re­ge­lun­gen ge­rich­tet. Doch ha­ben wir auch die Ent­wick­lun­gen in den für Sie we­sent­li­chen Wirt­schafts­stand­or­ten im Blick, in­ner­halb und auch außer­halb der EU. Denn ganz­heit­li­che Be­ra­tung kennt keine Gren­zen.

Da­durch ist si­cher­ge­stellt, dass wir den Über­blick über steuer- und wirt­schafts­recht­li­che Be­lange nach den na­tio­na­len und den recht­li­chen Vor­ga­ben an­de­rer Staa­ten zu Ih­ren Ak­ti­vitäten im In- und Aus­land wah­ren und wis­sen, wann kon­kre­ter Klärungs­be­darf be­steht. So­bald es gilt, Fra­ge­stel­lun­gen nach ausländi­schen Rechts­ord­nun­gen zu klären, schal­ten wir die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen un­se­res in­ter­na­tio­na­len Netz­wer­kes hinzu. Durch den re­gen Aus­tausch in­ner­halb des Netz­werks können wir da­bei auf persönli­che und ein­ge­spielte Kon­takte set­zen, die ebenso wie wir die Vor­ga­ben nach an­de­ren Rechts­ord­nun­gen mit in ihre Be­ra­tung ein­fließen las­sen.

Erst­in­for­ma­tio­nen über we­sent­li­che Ent­wick­lun­gen welt­weit, die für Ihr Un­ter­neh­men oder für Sie persönlich be­deut­sam sein können, fin­den Sie hier.

Soll­ten Sie zu ei­nes der The­men näheren Klärungs­be­darf ha­ben, ste­hen Ih­nen Ihre Be­ra­ter bei RSM Eb­ner Stolz je­der­zeit gerne zur Verfügung. Um eine um­fas­sende Be­ra­tung zu gewähr­leis­ten, wer­den diese ggf. die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen un­se­res in­ter­na­tio­na­len Netz­wer­kes mit­ein­be­zie­hen.