Italien: Verkürzte Frist für die Verrechnungspreisdokumentation 2023
Unterhält eine Unternehmensgruppe Gesellschaften oder Betriebsstätten in Italien, die in grenzüberschreitende Intercompany-Geschäftsbeziehungen involviert sind und will sie sich vor eventuellen (sehr hohen) Strafzuschlägen schützen, die aus potenziellen Verrechnungspreisanpassungen im Rahmen einer zukünftigen Betriebsprüfung resultieren, muss für die italienischen Gesellschaften oder Betriebsstätten innerhalb einer bestimmten Frist eine den italienischen Anforderungen genügende und mit einer elektronischen Signatur versehene Verrechnungspreisdokumentation erstellt werden. Aktuell zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass diese Erstellungsfrist für die Verrechnungspreisdokumentation für das Geschäftsjahr 2023 verkürzt wurde. ...lesen Sie mehr