Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken
Wird Software von einem Anbieter im Ausland zur Nutzung im Inland überlassen, stellt sich die Frage, ob der Nutzer von den Nutzungsentgelten Quellensteuern einbehalten muss. Entsprechend ist auch bei der grenzüberschreitenden Nutzung einer Datenbank die etwaige Pflicht zum Steuerabzug zu klären. Maßgeblich hierfür ist, ob der ausländische Anbieter mit den daraus resultierenden Einkünften im Inland der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Das Bundesfinanzministerium geht herauf in einem Schreiben ein, das im Entwurf vom 17.5.2017 vorliegt. ...lesen Sie mehr