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Steuerberatung

Interne Compliance Programme: Leitlinien der EU-Kommission für den Handel mit Dual-use-Gütern

Die EU-Kom­mis­sion hat eine Emp­feh­lung zu in­ter­nen Com­pli­ance-Pro­gram­men für die Kon­trolle des Han­dels mit Dual-Use-Gütern veröff­ent­licht

Für die Aus­fuhr von be­stimm­ten Gütern ist eine Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung er­for­der­lich. Dies wird mit be­stimm­ten Pro­dukt­ei­gen­schaf­ten die­ser Güter begründet, z.B. von Rüstungsgütern oder sog. Dual-Use Gütern. Letz­tere können so­wohl mi­litäri­sch als auch zi­vil ge­nutzt wer­den. Die be­trof­fe­nen Güter sind in sog. Güter­lis­ten er­fasst. Zu be­ach­ten ist, dass der Güter­be­griff ne­ben Wa­ren auch Soft­ware und Tech­no­lo­gie um­fasst. Be­steht eine Ge­neh­mi­gungs­pflicht, gilt sie für Lie­fe­run­gen in alle Länder außer­halb der EU, in sehr sel­te­nen Fällen auch für Ver­brin­gun­gen in­ner­halb der EU.

Die EU-Kom­mis­sion hat am 30.7.2019 eine Emp­feh­lung zu in­ter­nen Com­pli­ance-Pro­gram­men (ICP) für die Kon­trolle des Han­dels mit Dual-Use-Gütern veröff­ent­licht (Amts­blatt EU 2019 Nr. L 205/15).

Zur Förde­rung der in­ter­na­tio­na­len Si­cher­heit und Ein­hal­tung in­ter­na­tio­na­ler Ver­pflich­tun­gen wird ein wirk­sa­mes Kon­troll­sys­tem für die Aus­fuhr von Dual-Use Gütern für er­for­der­lich er­ach­tet. Die Leit­li­nien sol­len Ausführern und Behörden einen Ori­en­tie­rungs­rah­men für die Ri­si­ko­steue­rung bie­ten, in­dem sie hel­fen, Ri­si­ken zu er­mit­teln, zu ver­rin­gern und die Ein­hal­tung der ein­schlägi­gen ex­port­kon­troll­recht­li­chen Re­ge­lun­gen zu gewähr­leis­ten.

Hinweis

Die Emp­feh­lun­gen sind nicht bin­dend. Viel­mehr sind die Ausführer auch wei­ter­hin selbst ver­ant­wort­lich für die Ein­hal­tung der viel­fach kom­ple­xen Re­gu­la­rien.

Die EU-Emp­feh­lung de­fi­niert sie­ben Kern­ele­mente für ein ICP. Sie be­schreibt das je­wei­lige Ziel und skiz­ziert mögli­che, auf die Un­ter­neh­men zu­ge­schnit­tene Lösun­gen, in ers­ter Li­nie:

  1. Top-down-Pro­zess, d. h. das Be­kennt­nis der obers­ten Führungs­ebene zur Com­pli­ance
  2. Aus­rei­chende or­ga­ni­sa­to­ri­sche, per­so­nelle und tech­ni­sche Res­sour­cen für eine wirk­same Ent­wick­lung und Um­set­zung von Com­pli­ance-Maßnah­men
  3. Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter, etwa durch re­gelmäßige Schu­lun­gen
  4. Be­triebs­in­terne Maßnah­men, die si­cher­stel­len sol­len, dass kein Ge­schäft un­ter Ver­let­zung ein­schlägi­ger Han­dels­be­schränkun­gen ab­ge­wi­ckelt wird
  5. Überprüfung und ggf. Ver­bes­se­rung ei­nes ein­geführ­ten ICP, u.a. durch Au­dits, Be­richt­er­stat­tung und Kor­rek­turmaßnah­men
  6. Führen von Auf­zeich­nun­gen und Do­ku­men­ta­tion über den Han­del mit Dual-Use-Gütern
  7. Eta­blie­rung ei­ner Si­cher­heits­kul­tur für Dual-Use-Güter und In­for­ma­tio­nen

Die Emp­feh­lung bündelt die gängi­gen Kern­ele­mente von ICP und überträgt sie auf die Kon­trolle des Han­dels mit Dual-Use-Gütern. Ne­ben ei­ner Ori­en­tie­rungs­hilfe für ex­por­tie­rende Un­ter­neh­men sol­len die Leit­li­nien auch den zuständi­gen Behörden eine Ori­en­tie­rungs­hilfe sein für die Ri­si­ko­be­wer­tung bei Ent­schei­dun­gen u.a. über Aus­fuhr­ge­neh­mi­gun­gen.

Wir ge­hen da­von aus, dass die deut­sche Zoll­ver­wal­tung ihre Ri­sikoüberprüfun­gen künf­tig an der Emp­feh­lung der EU-Kom­mis­sion aus­rich­ten und da­durch eine ge­wisse Ver­bind­lich­keit er­zeu­gen wird.

 

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