Für die Ausfuhr von bestimmten Gütern ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Dies wird mit bestimmten Produkteigenschaften dieser Güter begründet, z.B. von Rüstungsgütern oder sog. Dual-Use Gütern. Letztere können sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden. Die betroffenen Güter sind in sog. Güterlisten erfasst. Zu beachten ist, dass der Güterbegriff neben Waren auch Software und Technologie umfasst. Besteht eine Genehmigungspflicht, gilt sie für Lieferungen in alle Länder außerhalb der EU, in sehr seltenen Fällen auch für Verbringungen innerhalb der EU.
Die EU-Kommission hat am 30.7.2019 eine Empfehlung zu internen Compliance-Programmen (ICP) für die Kontrolle des Handels mit Dual-Use-Gütern veröffentlicht (Amtsblatt EU 2019 Nr. L 205/15).
Zur Förderung der internationalen Sicherheit und Einhaltung internationaler Verpflichtungen wird ein wirksames Kontrollsystem für die Ausfuhr von Dual-Use Gütern für erforderlich erachtet. Die Leitlinien sollen Ausführern und Behörden einen Orientierungsrahmen für die Risikosteuerung bieten, indem sie helfen, Risiken zu ermitteln, zu verringern und die Einhaltung der einschlägigen exportkontrollrechtlichen Regelungen zu gewährleisten.
Hinweis
Die Empfehlungen sind nicht bindend. Vielmehr sind die Ausführer auch weiterhin selbst verantwortlich für die Einhaltung der vielfach komplexen Regularien.
Die EU-Empfehlung definiert sieben Kernelemente für ein ICP. Sie beschreibt das jeweilige Ziel und skizziert mögliche, auf die Unternehmen zugeschnittene Lösungen, in erster Linie:
- Top-down-Prozess, d. h. das Bekenntnis der obersten Führungsebene zur Compliance
- Ausreichende organisatorische, personelle und technische Ressourcen für eine wirksame Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen
- Sensibilisierung der Mitarbeiter, etwa durch regelmäßige Schulungen
- Betriebsinterne Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass kein Geschäft unter Verletzung einschlägiger Handelsbeschränkungen abgewickelt wird
- Überprüfung und ggf. Verbesserung eines eingeführten ICP, u.a. durch Audits, Berichterstattung und Korrekturmaßnahmen
- Führen von Aufzeichnungen und Dokumentation über den Handel mit Dual-Use-Gütern
- Etablierung einer Sicherheitskultur für Dual-Use-Güter und Informationen
Die Empfehlung bündelt die gängigen Kernelemente von ICP und überträgt sie auf die Kontrolle des Handels mit Dual-Use-Gütern. Neben einer Orientierungshilfe für exportierende Unternehmen sollen die Leitlinien auch den zuständigen Behörden eine Orientierungshilfe sein für die Risikobewertung bei Entscheidungen u.a. über Ausfuhrgenehmigungen.
Wir gehen davon aus, dass die deutsche Zollverwaltung ihre Risikoüberprüfungen künftig an der Empfehlung der EU-Kommission ausrichten und dadurch eine gewisse Verbindlichkeit erzeugen wird.