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Investitionsabkommen zwischen der EU und China: Neue Epoche der Zusammenarbeit

Die Ver­hand­lung des In­ves­ti­ti­ons­ab­kom­mens zwi­schen der EU und China dau­erte sie­ben Jahre und benötigte 33 Ver­hand­lungs­run­den. In ei­ner Vi­deo­kon­fe­renz am 30.12.2020 ge­lang schließlich der ent­schei­dende Durch­bruch und es konnte mit dem Com­pre­hen­sive Agree­ment on In­vest­ment (CAI) eine Ei­ni­gung er­zielt wer­den. Mit der Ra­ti­fi­zie­rung des Ab­kom­mens ist je­doch erst An­fang 2022 zu rech­nen, da die Zu­stim­mung der Re­gie­run­gen al­ler 27 EU-Staa­ten so­wie des EU-Par­la­ments noch aus­steht.

EU kann von chinesischer Wirtschaftsmacht profitieren

Chi­nas Wirt­schaft hat in den letz­ten 20 Jah­ren enorme Verände­run­gen er­lebt. Laut dem In­ter­na­tio­na­len Währungs­fonds ist China nach der kauf­kraft­be­rei­nig­ten Be­rech­nung die größte Volks­wirt­schaft der Welt ge­wor­den, nach Aus­sage der Welt­bank zu­min­dest die zweitgrößte. Die Größe der chi­ne­si­schen Wirt­schaft und des chi­ne­si­schen Bin­nen­markts birgt so­mit ein ge­wal­ti­ges un­ent­deck­tes Po­ten­tial an bi­la­te­ra­len In­ves­ti­tio­nen zwi­schen der EU und China. In den letz­ten Jah­ren gab es je­doch auch ver­mehrt For­de­run­gen eu­ropäischer In­ves­to­ren und Un­ter­neh­men nach Re­zi­pro­zität beim Markt­zu­gang in China so­wie nach glei­chen recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für ausländi­sche und chi­ne­si­sche Un­ter­neh­men. Die­sen Be­den­ken ver­sucht das Ab­kom­men ent­ge­gen­zu­tre­ten und ein Le­vel Play­ing Field zu schaf­fen. Da­durch sol­len so­wohl chi­ne­si­sche als auch eu­ropäische In­ves­to­ren zu ge­gen­sei­ti­gen In­ves­ti­tio­nen in bei­den Re­gio­nen mo­ti­viert wer­den.

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Marktöffnung Chinas

Dies ist so­mit ein am­bi­tio­nier­ter Schritt hin zu ei­ner wei­te­ren Marktöff­nung Chi­nas. Für EU-Un­ter­neh­men be­deu­tet dies: bes­se­rer Zu­gang zum schnell wach­sen­den chi­ne­si­schen Markt mit 1,4 Mrd. Ver­brau­chern, größere Rechts­si­cher­heit so­wie ein fai­re­res Wett­be­werbs­um­feld.

China ver­pflich­tet sich ins­be­son­dere, die men­genmäßigen Be­schränkun­gen und die Ober­gren­zen für Be­tei­li­gun­gen oder Joint-Ven­ture-Auf­la­gen in di­ver­sen Sek­to­ren ab­zu­schaf­fen. Bei­spiele hierfür sind das ver­ar­bei­tende Ge­werbe, al­ter­na­tiv an­ge­trie­bene Fahr­zeuge, die Fi­nanz­dienst­leis­tungs­bran­che und das Ge­sund­heits­we­sen in den wich­ti­gen chi­ne­si­schen Städten Pe­king, Shang­hai, Tian­jin, Guang­zhou und Shen­zhen. Zusätz­lich wird China die fol­gen­den Be­rei­che für ausländi­sche In­ves­ti­tio­nen wei­ter öff­nen: bio­lo­gi­sche Res­sour­cen in For­schung und Ent­wick­lung, Cloud-Dienste, IT-Dienst­leis­tun­gen, Dienst­leis­tun­gen für Un­ter­neh­men, Um­welt­dienst­leis­tun­gen, Bau­leis­tun­gen, in­ter­na­tio­na­ler See­ver­kehr so­wie Dienst­leis­tun­gen im Be­reich des Luft­ver­kehrs.

Zu­dem soll das CAI das Ver­hal­ten von chi­ne­si­schen Staats­un­ter­neh­men re­gu­lie­ren, Trans­pa­renz bei Sub­ven­tio­nen schaf­fen, er­zwun­ge­nen Tech­no­lo­gie­trans­fer ver­hin­dern und mehr Trans­pa­renz so­wie Gleich­be­rech­ti­gung in der Nor­mung und Zu­las­sung gewähren. So ist es z. B. zukünf­tig nach dem CAI ver­bo­ten, in die Ver­trags­frei­heit bei der Li­zen­sie­rung ein­zu­grei­fen oder einen Tech­no­lo­gie­trans­fer von einem ausländi­schen an einen chi­ne­si­schen Joint-Ven­ture-Part­ner zu for­dern. Außer­dem wer­den EU-Un­ter­neh­men künf­tig wie ein­hei­mi­sche Un­ter­neh­men beim Zu­gang zu norm­ge­ben­den Gre­mien gleich­be­han­delt.

Besserer Zugang Chinas zum europäischen Markt

Im Ge­gen­zug erhält China durch das CAI einen bes­se­ren Zu­gang bei der In­ves­ti­tion in den eu­ropäischen En­er­gie­markt, wie z. B. in er­neu­er­bare En­er­gien. Dies er­wei­tert den Ex­port-Markt und die In­ves­ti­ti­onsmöglich­kei­ten chi­ne­si­scher Pho­to­vol­taik- und Wind­kraft­un­ter­neh­men.

Ein wich­ti­ges Ziel des CAIs ist es, die In­ves­ti­ti­ons­be­zie­hung zwi­schen der EU und China nach­hal­tig zu ent­wi­ckeln. Vor al­lem sol­len künf­tig Um­welt- und Ar­beit­neh­mer­schutz mehr berück­sich­tigt und ein­ge­hal­ten wer­den. Hier ver­pflich­tet sich China, keine Ar­beits- und Um­welt­nor­men für pro­tek­tio­nis­ti­sche Zwecke ein­zu­set­zen und die in­ter­na­tio­na­len Ver­pflich­tun­gen aus den ein­schlägi­gen Verträgen ein­zu­hal­ten. Außer­dem ist die wirk­same Um­set­zung des Pa­ri­ser Kli­ma­ab­kom­mens ein wich­ti­ger Punkt.

Neue Epoche der Wirtschaftsbeziehungen zu China

Das CAI hat das Po­ten­zial, eine neue Epo­che der eu­ropäisch-chi­ne­si­schen Wirt­schafts­be­zie­hung ein­zu­lei­ten. Das Ver­spre­chen ei­nes Markt­zu­gangs auf ho­her Ebene wird Un­ter­neh­men in bei­den Re­gio­nen mehr In­ves­ti­ti­onsmöglich­kei­ten bie­ten. Hoch­ran­gige Re­geln für fai­ren Wett­be­werb sor­gen für ein bes­se­res Ge­schäfts­um­feld für bi­la­te­rale In­ves­ti­tio­nen. Es kann eine Ver­trau­ens­ba­sis schaf­fen, ge­gen­sei­tige In­ves­ti­tio­nen in der EU und in China fördern, den wirt­schaft­li­chen Aus­tausch zwi­schen den bei­den Re­gio­nen er­wei­tern, die Ar­beits­tei­lung op­ti­mie­ren und eine neue glo­bale Wert­schöpfungs­kette ge­stal­ten. Eine er­folg­rei­che Um­set­zung des CAIs könnte dem Wirt­schafts­wachs­tum in der EU und China in Zei­ten der glo­ba­len Wirt­schafts­re­zes­sion neue Im­pulse ver­lei­hen.

Be­ar­bei­tungs­stand: 26.02.2021

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