Neu: Besteuerung auf Fondsebene - Teilfreistellungen auf Anlegerebene
In- und ausländische Publikums-Investmentfonds unterliegen künftig mit bestimmten inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer von 15 % bzw. 15,825 %. Als pauschaler Ausgleich für die neue Steuerbelastung auf Fondsebene sind je nach Anlegertyp und Anlageschwerpunkt des Investmentfonds sog. Teilfreistellungen zu berücksichtigen. Diese werden auf sämtliche Erträge des Investmentfonds gewährt, also auf die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne.
Höhe der Teilfreistellungen:
Fondstyp | Mindestbeteiligungsquote lt. Anlagebedingungen des Investmentfonds | Privat-vermögen | Betriebs-vermögen EStG | Betriebs-vermögen KStG |
Aktienfonds | mindestens 51 % in Kapitalbeteiligungen | 30% | 60% | 80% |
Mischfonds | mindestens 25 % in Kapitalbeteiligungen | 15% | 30% | 40% |
Immobilienfonds | mindestens 51 % in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften | 60% | 60% | 60% |
Ausländische Immobilienfonds | mindestens 51 % in ausländische Immobilien und Auslands-Immobilien-Gesellschaften | 80% | 80% | 80% |
Abhängig von Art und Zusammensetzung der Erträge können sich steuerliche Vor- oder Nachteile ergeben.
Dazu ein Beispiel:
Ein Privatanleger besitzt Anteile an einem Investmentfonds. Der Fonds erzielt jeweils 100 Euro inländische Dividenden, Zinserträge sowie Gewinne aus der Veräußerung inländischer Aktien und schüttet seine Erträge vollständig aus.
Steuerbelastung Privatanleger (ohne Kirchensteuer) | Derzeitige Besteuerung | Investmentfonds ohne Teilfreistellung | Mischfonds | Aktienfonds |
Euro | Euro | Euro | Euro | |
Erträge des Investmentfonds | 300,00 | 300,00 | 300,00 | 300,00 |
Steuerbelastung auf Fondsebene | 0,00 | 15,00 | 15,00 | 15,00 |
Zufluss beim Anleger | 300,00 | 285,00 | 285,00 | 285,00 |
Steuerpflichtig beim Anleger | 300,00 | 285,00 | 242,25 | 199,50 |
Steuerbelastung Anleger | 79,13 | 75,17 | 63,89 | 52,62 |
Steuerbelastung gesamt | 79,13 | 90,17 | 78,89 | 67,62 |
Differenz | - | 11,04 | -0,24 | -11,51 |
Privatanleger können aus steuerlicher Sicht profitieren, wenn sie in Investmentfonds investieren, die die Voraussetzungen für Teilfreistellungen erfüllen. So werden z. B. Exchange Traded Funds (ETF) als physisch replizierende und synthetische ETF angeboten. Während physisch replizierende ETF in Aktien investieren und somit als Aktienfonds zu qualifizieren sind, bilden synthetische Indexfonds den Index über Derivate nach und erfüllen u. U. keine oder nur eine geringe Mindestanlagequote in Aktien. Im Hinblick auf die Besteuerung empfiehlt sich eine Anlage in physische ETF.
Und bei betrieblichen Anlegern?
Dies gilt entsprechend bei betrieblichen Anlegern. Hier sind jedoch andere Teilfreistellungssätze anzuwenden und bei der Gewerbesteuer greifen die Teilfreistellungssätze nur zur Hälfte, so dass sich im Beispielsfall je nach Rechtsform folgende Werte ergeben:
Betrieblicher Anleger Einzelunternehmen / Personengesellschaft (EStG) | Derzeitige Besteuerung | Investmentfonds ohne Teilfreistellung | Mischfonds | Aktienfonds |
Euro | Euro | Euro | Euro | |
Steuerpflichtig GewSt | 260,00 | 285,00 | 242,25 | 199,50 |
Steuerbelastung GewSt | 36,40 | 39,90 | 33,92 | 27,93 |
Steuerpflichtig EStG | 220,00 | 285,00 | 199,50 | 114,00 |
Steuerbelastung Anleger | 67,96 | 95,31 | 60,72 | 26,13 |
Steuerbelastung gesamt | 104,36 | 150,21 | 109,64 | 69,06 |
Differenz | - | 45,85 | 5,82 | -35,30 |
Betrieblicher Anleger Kapitalgesellschaft (KStG) | Derzeitige Besteuerung | Investmentfonds ohne Teilfreistellung | Mischfonds | Aktienfonds |
Euro | Euro | Euro | Euro | |
Steuerpflichtig GewSt | 205,00 | 285,00 | 228,00 | 171,00 |
Steuerbelastung GewSt | 28,70 | 39,90 | 31,92 | 23,94 |
Steuerpflichtig KStG | 205,00 | 285,00 | 171,00 | 57,00 |
Steuerbelastung Anleger | 32,44 | 45,10 | 27,06 | 9,02 |
Steuerbelastung gesamt | 61,14 | 100,00 | 73,98 | 47,96 |
Differenz | - | 38,86 | 12,84 | -13,18 |
Auch für betriebliche Anleger lohnt sich zu prüfen, ob Investmentfonds die Voraussetzungen für die Teilfreistellungen erfüllen. Und sofern sie das bisherige komplizierte Besteuerungssystem mit der Vielzahl an steuerlichen Kennzahlen und Bemessungsgrundlagen von einer Investition in Investmentfonds abgehalten hat, könnte die erhebliche Vereinfachung durch die neuen Besteuerungsregelungen ein zusätzlicher Anreiz für eine Mittelanlage darstellen.
Übergang zur Neuregelung
Die Neuregelungen treten zum 1.1.2018 in Kraft. Für den Übergang zu den neuen Besteuerungsregelungen ist auf Ebene der Anleger eine Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion vorgesehen. Danach gelten bestehende Anteile an Investmentfonds zum 31.12.2017 zu dem letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreis als veräußert und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Ergibt sich daraus ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, ist dieser vom Anleger erst dann zu versteuern, wenn er seinen Anteil tatsächlich veräußert.
Freibetrag für vor dem 1.1.2009 erworbene Investmentfondsanteile
Besondere Bedeutung hat die Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion der bestehenden Investmentfondsanteile für Privatanleger, die ihre Investmentfondsanteile vor dem 1.1.2009 erworben haben. Diese konnten ihre Anteile bisher steuerfrei veräußern und somit Wertsteigerungen ohne eine zeitliche Begrenzung steuerfrei vereinnahmen. Nun bleibt es zwar für die bis zum 31.12.2017 angefallenen Kurssteigerungen bei der Steuerfreiheit, jedoch sind ab dem 1.1.2018 erzielte Veräußerungsgewinne nach den neuen Besteuerungsregelungen steuerpflichtig. Aus Vertrauensschutzgründen wird hierfür ein personenbezogener Freibetrag von 100.000 Euro gewährt. Da der Freibetrag nur für diese Altanteile gewährt wird, sollten Anleger dieses „Steuergeschenk“ berücksichtigen und die Altanteile nicht vorschnell veräußern. Sofern Anleger hohe Altbestände an Investmentanteilen besitzen, könnten Schenkungen von Investmentanteilen vor dem 31.12.2017 an Ehegatten oder Kinder in Erwägung gezogen werden, um die Freibeträge mehrfach auszunutzen.