Für zahlreiche Kreditinstitute und Finanzdienstleister ist die Auslagerung von IT-Dienstleistungen eine sinnvolle Option, u.a. um mit dem digitalen Wandel Schritt halten zu können. Ein Manko: Bei Auslagerungen auf (IT-)Dienstleister verbleibt die Verantwortung stets beim auslagernden Unternehmen. Verschiedene IDW-Verlautbarungen konkretisieren die Thematik für rechnungslegungsrelevante Geschäftsprozesse (z.B. IDW FAIT 5, IDW PS 330).
Für aufsichtsrechtliche Zwecke unterscheiden BAIT bzw. MaRisk bei Instituten zwischen (wesentlichen) Auslagerungen und sonstigem Fremdbezug von IT-Dienstleistungen. Neben aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen sehen die BAIT auch für den sonstigen Fremdbezug eine Implementierung von angemessenen und wirksamen Risikomanagement- und Überwachungsmaßnahmen vor.
Gerne bringen wir Sie zum Thema „IT-Auslagerungsmanagement“ auf den neuesten Stand und freuen uns auf anregende Diskussionen mit Ihnen.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 120,00 pro Person zzgl. Umsatzsteuer.