Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des Informationstechnologierechts. Dazu gehören sowohl anwaltliche Beratung und Begleitung vor Vertragsabschlüssen wie auch die Unterstützung in Verhandlungen mit der Gegenseite, wenn es in einem IT-Projekt einmal nicht mehr „rund läuft“. Sofern erforderlich stehen wir Ihnen natürlich auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren zur Seite oder vertreten Ihr Unternehmen gegenüber Behörden.
Unser Team besteht aus spezialisierten Fachanwälten in den Bereichen Informationstechnologierecht und dem angrenzenden Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Denn es ergeben sich oft thematische Überschneidungen zwischen IT-Recht, geistigen Eigentum und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Verträge zum An- und Verkauf von Standard- und Individual-Software
- Komplexe Vertragswerke zu Softwareprojekten für unterschiedliche Vorgehensmodelle
- Unterstützung bei IT-Projekten in der Krise
- Wartungs- und Supportverträge
- Hardware-Kaufverträge
- Programmiererverträge
- Outsourcing-Vereinbarungen und Softwaremiete (ASP, SaaS, Cloud-Lösungen)
- ESCROW-Vereinbarungen (Source Code-Hinterlegung)
- Verträge über Homepageerstellung oder andere IT-Dienstleistungen
- Unterstützung bei Auseinandersetzung um Software-Audits und Software Asset Management (SAM)
- Beratung in allen Datenschutzfragen
- Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden
- eCommerce-Verträge (Webshop-Systeme, Website-Content, AGB-Fragestellungen)
- Beratung bei Domainverträgen und Unterstützung bei Domainstreitigkeiten
- Strafrechtliche Beratung im Bereich des IT-Rechts