Mit IVVA soll der Informationsaustausch mit den Zollbehörden digitalisiert werden. Es ist nun möglich, auf elektronischem Wege im Bereich der Energiesteuer rechtsverbindliche Anträge zu stellen und Anmeldungen abzugeben (z. B. Energiesteueranmeldungen für Kraft- bzw. Heizstoffe und Erdgas, Antrag auf Erlaubnis zur Lagerung unter Steueraussetzung oder als zugelassener Einlagerer). Der Zugang erfolgt über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung.
Die Einführung von MoeVe führt zu Änderungen beim Zahlungsverkehr im Bereich der Energiesteuer, der vor allem für die gängigen Energiesteueranmeldungen seit dem 01.02.2021 umgestellt worden ist. Auch die Abwicklung der Vorauszahlungen für Erdgas soll ab 2021 angepasst werden; die entsprechenden Vorauszahlungsbescheide werden bereits über MoeVe erstellt. Die von den Änderungen betroffenen Unternehmen werden durch die Hauptzollämter informiert. Für die Abwicklung erhalten die Unternehmen eine Beteiligtennummer, eine neue Bankverbindung und ein neues Kassenzeichen, das das Registrierkennzeichen ersetzt. Wegen der Umstellung des Zahlungsverkehrs müssen die Unternehmen für die Erhebung der Energiesteuer jedoch ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, hierfür reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Hauptzollamt aus. Die Nutzung eines SEPA-Basislastschriftmandats ist hingegen nicht möglich.
Im Zuge der Einführung von MoeVe und IVVA wurden auch die amtlichen Vordrucke angepasst. Unter anderem die Formulare für die Energiesteueranmeldung von Kraft- und Heizstoffen (1100, 1101) wurden zum Februar 2021 neu gestaltet und können über das Formular-Management-System der Zollverwaltung abgerufen werden.