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Italien: Potentielle Erleichterung bei Verrechnungspreisen

Wich­tige Grundsätze der OECD-Ver­rech­nungs­preis­stan­dards wur­den in das ita­lie­ni­sche Steu­er­recht auf­ge­nom­men - für mehr Rechts­si­cher­heit bei den An­wen­dern.

Die ita­lie­ni­schen Be­stim­mun­gen zur Er­mitt­lung von Ver­rech­nungs­prei­sen wur­den durch eine Ge­set­zesände­rung in 2017 neu ge­re­gelt. Zu­sam­men mit im Mai 2018 veröff­ent­lich­ten Durchführungs­be­stim­mun­gen wur­den wich­tige Grundsätze der OECD-Ver­rech­nungs­preis­stan­dards in das ita­lie­ni­sche Steu­er­recht auf­ge­nom­men. So­wohl auf Sei­ten der Un­ter­neh­men als auch der Fi­nanz­ver­wal­tung er­gibt sich da­durch ein höheres Maß an Rechts­si­cher­heit.

Von be­son­de­rer prak­ti­scher Be­deu­tung ist da­bei, dass ein neues Ver­fah­ren zur uni­la­te­ra­len Ge­gen­be­rich­ti­gung bei Ver­rech­nungs­preis­be­rich­ti­gun­gen ein­geführt wurde. Wer­den Ver­rech­nungs­preise im Aus­land kor­ri­giert und droht da­durch eine Dop­pel­be­steue­rung, sieht Ita­lien un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine ein­sei­tige Ge­gen­be­rich­tung vor. Diese er­folgt ohne das sonst er­for­der­li­che in­ter­na­tio­nale Verständi­gungs- oder Schieds­ge­richts­ver­fah­ren.

Darüber hin­aus wurde kürz­lich das bei der OECD hin­ter­legte Trans­fer Pri­cing Coun­try Pro­file für Ita­lien durch das ita­lie­ni­sche Fi­nanz­mi­nis­te­rium ak­tua­li­siert (die­ses fin­den Sie hier). Für die Pra­xis erwähnens­wert ist, dass es laut Trans­fer Pri­cing Coun­try Pro­file im Rah­men von Bench­mar­kana­ly­sen, die als Nach­weis der Fremdüblich­keit von Ver­rech­nungs­prei­sen für ita­lie­ni­sche Un­ter­neh­men ge­nutzt wer­den, keine Präfe­renz für inländi­sche Ver­gleichs­un­ter­neh­men ge­genüber ausländi­schen Ver­gleichs­un­ter­neh­men ge­ben soll. Bis­her wur­den im Rah­men von ita­lie­ni­schen Be­triebsprüfun­gen ausländi­sche Ver­gleichs­un­ter­neh­men re­gelmäßig nicht an­er­kannt. Auch in die­sem As­pekt scheint sich Ita­lien so­mit den Grundsätzen der OECD-Ver­rech­nungs­preis­stan­dards an­zunähern.

Hinweis

In der Pra­xis muss sich erst noch er­wei­sen, ob das neue Ver­fah­ren zur uni­la­te­ra­len Ge­gen­be­rich­ti­gung funk­tio­niert. Auch wird man se­hen, wie die Be­triebsprüfun­gen künf­tig mit ausländi­schen Ver­gleichs­un­ter­neh­men in Bench­mar­kana­ly­sen um­ge­hen. Gerne klären wir wei­ter­ge­hende Fra­gen zu den ita­lie­ni­schen Ver­rech­nungs­preis­stan­dards in Ab­stim­mung mit un­se­ren ita­lie­ni­schen Ko­ope­ra­ti­ons­part­nern.

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