Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 kürzlich die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, diese gilt ab dem 1.1.2019.
Die KN stellt die Grundlage für die Einreihung von Waren in den Zolltarif dar. Mit der Aktualisierung gehen zahlreiche Änderungen einher, auch neue Warennummern werden eingeführt, die für die Warenerklärung bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten sind. Eine Übersicht zu allen Änderungen sowie eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2018/2019 hat das Statistische Bundesamt auf seiner Internetseite veröffentlicht.