Das BMF hat einen ersten internen Diskussionsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 erstellt und am 15.5.2018 veröffentlicht. Darin enthalten sind u.a. folgende Regelungen:
- Aufhebung der Regelung zum anteiligen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG bei schädlichen Beteiligungserwerben nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2016 (§ 34 Abs. 6 Satz 1 KStG-E) als Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG vom 29.3.2017 (Az. 2 BvL 6/11),
- Unschädlichkeit der Vereinbarung und Auszahlung variabler Ausgleichszahlungen an einen außenstehenden Gesellschafter für die Anerkennung der steuerlichen Organschaft unter bestimmten Voraussetzungen (§ 14 Abs. 2 KStG-E), rückwirkend anzuwenden in allen offenen Fällen,
- Einführung besonderer Aufzeichnungspflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (§ 22f UStG-E), anzuwenden ab 1.1.2019,
- Haftung des Betreibers eines elektronischen Marktplatzes für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen eines Unternehmers, die auf seinem Marktplatz rechtlich begründet worden sind; Ausnahme im Falle des Nachweises, dass er keine Kenntnis über die Nichterfüllung hatte oder hätte haben müssen (§ 25e UStG-E); anzuwenden ab 1.1.2019.