Mit der Auszeichnung „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“ würdigt JUVE über einzelne Rechtsgebiete hinaus die Gesamtentwicklung der Kanzleien und bewertet unter anderem besondere Managementleistungen. Im Fokus der Entscheidung steht die Tatsache, dass die Mittelstandsberatung den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet. Zu den Auswahlkriterien zählen zudem Mandantenorientierung, Kanzleikultur, Nachwuchspolitik, Profitabilität, personelles Wachstum sowie Expansion in neue Geschäftsfelder oder Märkte.
Ebner Stolz verzeichnet über die letzten zehn Jahre ein durchschnittliches jährliches Wachstum von über zehn Prozent und baut fortlaufend seine starke Marktstellung aus. Gerade in den letzten Jahren ist die Rechtsberatung von Ebner Stolz überdurchschnittlich gewachsen. Der Bereich verzeichnete im Jahr 2020 sogar einen Umsatzanstieg von knapp 30 Prozent. Der in den vergangenen Jahren mit heute über 115 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (ohne Steuerrecht) stark ausgebaute Geschäftsbereich hat seine besonderen Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht, der Transaktionsberatung, im Immobilienrecht und dem Bereich Sanierungen und Restrukturierung. Weitere starke Standbeine bestehen im Arbeitsrecht, Energierecht, Finanzmarktrecht, Health-Care, IT-Recht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Mit diesem breiten rechtlichen Beratungsspektrum wird Ebner Stolz dem Bedarf seiner mittelständischen Mandanten gerecht, die breite Kompetenz und eine ganzheitliche individuelle Beratung suchen.
„Wir freuen uns sehr, dass unser multidisziplinärer Beratungsansatz und insbesondere die sehr positive Entwicklung des Rechtsbereiches am Markt wahrgenommen und gewürdigt werden,“ so Dr. Jörg Nickel, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Köln.
Hinweis: Grundlage der Entscheidungen über Nominierungen sind die umfangreichen Recherchen der JUVE-Redaktion für das jährlich erscheinende JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien. In die Recherche fließen Informationen aus vielen tausend Fragebögen und Gesprächen mit Mandanten, Partnern sowie Nachwuchsanwälten und Richtern ein.