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Juve Awards 2021: Ebner Stolz nominiert für die Auszeichnung „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“

Juve hat am 19.08.2021 die No­mi­nier­ten der JUVE Awards 2021 be­kannt ge­ge­ben: Eb­ner Stolz wurde da­bei erst­mals für die Aus­zeich­nung „Kanz­lei des Jah­res für den Mit­tel­stand“ no­mi­niert.

Mit der Aus­zeich­nung „Kanz­lei des Jah­res für den Mit­tel­stand“ würdigt JUVE über ein­zelne Rechts­ge­biete hin­aus die Ge­samt­ent­wick­lung der Kanz­leien und be­wer­tet un­ter an­de­rem be­son­dere Ma­nage­ment­leis­tun­gen. Im Fo­kus der Ent­schei­dung steht die Tat­sa­che, dass die Mit­tel­stands­be­ra­tung den Schwer­punkt der Tätig­keit bil­det. Zu den Aus­wahl­kri­te­rien zählen zu­dem Man­dan­ten­ori­en­tie­rung, Kanz­lei­kul­tur, Nach­wuchs­po­li­tik, Pro­fi­ta­bi­lität, per­so­nel­les Wachs­tum so­wie Ex­pan­sion in neue Ge­schäfts­fel­der oder Märkte.

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Eb­ner Stolz ver­zeich­net über die letz­ten zehn Jahre ein durch­schnitt­li­ches jähr­li­ches Wachs­tum von über zehn Pro­zent und baut fort­lau­fend seine starke Markt­stel­lung aus. Ge­rade in den letz­ten Jah­ren ist die Rechts­be­ra­tung von Eb­ner Stolz über­durch­schnitt­lich ge­wach­sen. Der Be­reich ver­zeich­nete im Jahr 2020 so­gar einen Um­satz­an­stieg von knapp 30 Pro­zent. Der in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mit heute über 115 Rechts­anwältin­nen und Rechts­anwälten (ohne Steu­er­recht) stark aus­ge­baute Ge­schäfts­be­reich hat seine be­son­de­ren Schwer­punkte im Ge­sell­schafts­recht, der Trans­ak­tio­ns­be­ra­tung, im Im­mo­bi­li­en­recht und dem Be­reich Sa­nie­run­gen und Re­struk­tu­rie­rung. Wei­tere starke Stand­beine be­ste­hen im Ar­beits­recht, En­er­gie­recht, Fi­nanz­markt­recht, Health-Care, IT-Recht so­wie Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht. Mit die­sem brei­ten recht­li­chen Be­ra­tungs­spek­trum wird Eb­ner Stolz dem Be­darf sei­ner mit­telständi­schen Man­dan­ten ge­recht, die breite Kom­pe­tenz und eine ganz­heit­li­che in­di­vi­du­elle Be­ra­tung su­chen.

„Wir freuen uns sehr, dass un­ser mul­ti­dis­zi­plinärer Be­ra­tungs­an­satz und ins­be­son­dere die sehr po­si­tive Ent­wick­lung des Rechts­be­rei­ches am Markt wahr­ge­nom­men und gewürdigt wer­den,“ so Dr. Jörg Ni­ckel, Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Köln.

Hin­weis: Grund­lage der Ent­schei­dun­gen über No­mi­nie­run­gen sind die um­fang­rei­chen Re­cher­chen der JUVE-Re­dak­tion für das jähr­lich er­schei­nende JUVE Hand­buch Wirt­schafts­kanz­leien. In die Re­cher­che fließen In­for­ma­tio­nen aus vie­len tau­send Fra­gebögen und Ge­sprächen mit Man­dan­ten, Part­nern so­wie Nach­wuchs­anwälten und Rich­tern ein.

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