Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) dient dem Zweck, Kassenbuchungen zu sichern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Danach müssen grundsätzlich alle Registrierkassen ab 1.1.2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Allerdings sind diese technischen Sicherheitseinrichtungen voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Jahres noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar. Deshalb hatten u. a. die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft eine Verlängerung der Übergangsfrist gefordert.
Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.9.2020 verständigt.