Laut Urteil des BFH vom 21.7.2020 (Az. IX R 26/19) gewährleistet die durch das BMF auf seiner Internetseite bereitgestellte „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" nicht die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude. Denn die Arbeitshilfe verengte die zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren. Auch würde kein sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktor berücksichtigt. Die fehlende Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten bei der Ermittlung des Gebäudewerts führe insb. in Großstädten mit hohen Bodenrichtwerten zu einem überproportionalen Anteil des Grund und Bodens.
Hinweis
Das Verfahren wurde an das FG zurückverwiesen. Dieses hat, sofern es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt, das Gutachten eines Grundstückssachverständigen einzuholen.