Ziel der Konferenz
Einer der wichtigsten Ziele der Konferenz war die Verringerung von Treibhausgasen, damit die im Klimaübereinkommen von Paris festgelegten Temperaturziele erreicht werden können. Aus diesem Grund wurde über das „Regelwerk“ des Übereinkommens von Paris verhandelt. Wichtig für die Treibhausgas-Minderungen waren die Regelungen des Art. 6.2 und Art. 6.4 des Pariser Abkommens. Dabei wird in Art. 6.2 u. a. klargestellt, dass es bei der Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse zum Erreichen der national festgelegten Beiträge, keine Doppelzählung geben darf. Art. 6.4 stellt die Regeln für einen UNFCCC-überwachten Projekt-Mechanismus auf, in dem Minderungsgutschriften generiert werden können.
Die Beschlüsse im Detail
Auf der Konferenz wurden die Doppelanrechnungen im Regelwerk ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Treibhausgasminderungen nur einmal angerechnet werden dürfen, also entweder im Käuferland oder in dem Land, in dem die Klimaschutzmaßnahme erfolgt. Damit wird der Artikel 6 des Pariser Abkommens konsequenter umgesetzt. Zudem wird dadurch ermöglicht, dass grundsätzlich ein internationaler Handel mit Minderungsgutschriften stattfinden kann. Dabei gilt das Prinzip, dass die gehandelten Minderungen über die bestehenden nationalen Klimaschutzbeiträge der Staaten hinausgehen müssen und so das Ambitionsniveau insgesamt erhöhen. Dies soll insbesondere Entwicklungsländer dabei helfen, schneller eine Klimaneutralität zu erreichen.
Weitere Beschlüsse
Zusätzlich ging es auf der Konferenz um das Zugeständnis an einige Entwicklungsländer, alte Emissionsminderungszertifikate sowie Zertifikate aus bereits laufenden Projekten in einem begrenzten Umfang weiter verwenden zu können. Deutschland hatte sich gegen die Nutzung dieser Zertifikate ausgesprochen, den Kompromiss aber letztlich akzeptiert.
Außerdem wird ein unabhängiges Beschwerdeverfahren etabliert, um die Integrität des Handels mit Minderungsgutschriften zu stärken.