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Keine Doppelanrechnung beim Handel mit Treibhausgas-Minderungen

Die 26. Kon­fe­renz der Ver­trags­par­teien des Rah­menübe­rein­kom­mens der Ver­ein­ten Na­tio­nen über Klimaände­run­gen (COP26) fand vom 01. bis 12.11.2021 in Glas­gow statt. Da­bei ha­ben sich die Ver­trags­staa­ten auf neue Markt­me­cha­nis­men für die Über­tra­gung von Treib­haus­gas-Min­de­run­gen aus Kli­ma­schutz­pro­jek­ten ge­ei­nigt.

Ziel der Konferenz

Ei­ner der wich­tigs­ten Ziele der Kon­fe­renz war die Ver­rin­ge­rung von Treib­haus­ga­sen, da­mit die im Klimaübe­rein­kom­men von Pa­ris fest­ge­leg­ten Tem­pe­ra­tur­ziele er­reicht wer­den können. Aus die­sem Grund wurde über das „Re­gel­werk“ des Übe­rein­kom­mens von Pa­ris ver­han­delt. Wich­tig für die Treib­haus­gas-Min­de­run­gen wa­ren die Re­ge­lun­gen des Art. 6.2 und Art. 6.4 des Pa­ri­ser Ab­kom­mens. Da­bei wird in Art. 6.2 u. a. klar­ge­stellt, dass es bei der Ver­wen­dung in­ter­na­tio­nal über­tra­ge­ner Min­de­rungs­er­geb­nisse zum Er­rei­chen der na­tio­nal fest­ge­leg­ten Beiträge, keine Dop­pelzählung ge­ben darf. Art. 6.4 stellt die Re­geln für einen UNFCCC-über­wach­ten Pro­jekt-Me­cha­nis­mus auf, in dem Min­de­rungs­gut­schrif­ten ge­ne­riert wer­den können.

Die Beschlüsse im Detail

Auf der Kon­fe­renz wur­den die Dop­pel­an­rech­nun­gen im Re­gel­werk aus­ge­schlos­sen. Das be­deu­tet, dass Treib­haus­gas­min­de­run­gen nur ein­mal an­ge­rech­net wer­den dürfen, also ent­we­der im Käufer­land oder in dem Land, in dem die Kli­ma­schutzmaßnahme er­folgt. Da­mit wird der Ar­ti­kel 6 des Pa­ri­ser Ab­kom­mens kon­se­quen­ter um­ge­setzt. Zu­dem wird da­durch ermöglicht, dass grundsätz­lich ein in­ter­na­tio­na­ler Han­del mit Min­de­rungs­gut­schrif­ten statt­fin­den kann. Da­bei gilt das Prin­zip, dass die ge­han­del­ten Min­de­run­gen über die be­ste­hen­den na­tio­na­len Kli­ma­schutz­beiträge der Staa­ten hin­aus­ge­hen müssen und so das Am­bi­ti­ons­ni­veau ins­ge­samt erhöhen. Dies soll ins­be­son­dere Ent­wick­lungsländer da­bei hel­fen, schnel­ler eine Kli­ma­neu­tra­lität zu er­rei­chen.

Weitere Beschlüsse

Zusätz­lich ging es auf der Kon­fe­renz um das Zu­geständ­nis an ei­nige Ent­wick­lungsländer, alte Emis­si­ons­min­de­rungs­zer­ti­fi­kate so­wie Zer­ti­fi­kate aus be­reits lau­fen­den Pro­jek­ten in einem be­grenz­ten Um­fang wei­ter ver­wen­den zu können. Deutsch­land hatte sich ge­gen die Nut­zung die­ser Zer­ti­fi­kate aus­ge­spro­chen, den Kom­pro­miss aber letzt­lich ak­zep­tiert.

Außer­dem wird ein un­abhängi­ges Be­schwer­de­ver­fah­ren eta­bliert, um die In­te­grität des Han­dels mit Min­de­rungs­gut­schrif­ten zu stärken.

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