Durch das ATAD-Umsetzungsgesetz wurde die Abgabefrist für Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 in beratenen Fällen bereits bis zum 31.05.2022 verlängert (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 5 EGAO). Angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Steuerberater setzt sich die CDU/CSU-Fraktion des Bundestags für eine Fristverlängerung von weiteren drei Monaten, somit bis 31.08.2022, ein.
Ein entsprechender Antrag wurde jedoch im Finanzausschuss des Bundestags am 12.01.2022 abgelehnt. Zwar widersprechen die Fraktionen der Regierungsparteien nicht grundsätzlich dem Bedürfnis, die Frist nochmals zu verlängern. Jedoch lehnen sie den Antrag der CDU/CSU-Fraktion aus unterschiedlichen Gründen ab. Die FDP-Fraktion weist zudem darauf hin, dass das BMF „an einem vernünftigen Entwurf“ arbeite.