deen

Steuerberatung

Keine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2020

Die CDU/CSU-Frak­tion des Bun­des­tags stellte einen An­trag auf Verlänge­rung der Ab­ga­be­frist für Steu­er­erklärun­gen 2020. Die­ser wurde je­doch vom Fi­nanz­aus­schuss des Bun­des­tags am 12.01.2022 ab­ge­lehnt.

Durch das ATAD-Um­set­zungs­ge­setz wurde die Ab­ga­be­frist für Steu­er­erklärun­gen für den Be­steue­rungs­zeit­raum 2020 in be­ra­te­nen Fällen be­reits bis zum 31.05.2022 verlängert (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 5 EGAO). An­ge­sichts der ho­hen Ar­beits­be­las­tung der Steu­er­be­ra­ter setzt sich die CDU/CSU-Frak­tion des Bun­des­tags für eine Frist­verlänge­rung von wei­te­ren drei Mo­na­ten, so­mit bis 31.08.2022, ein.

Ein ent­spre­chen­der An­trag wurde je­doch im Fi­nanz­aus­schuss des Bun­des­tags am 12.01.2022 ab­ge­lehnt. Zwar wi­der­spre­chen die Frak­tio­nen der Re­gie­rungs­par­teien nicht grundsätz­lich dem Bedürf­nis, die Frist noch­mals zu verlängern. Je­doch leh­nen sie den An­trag der CDU/CSU-Frak­tion aus un­ter­schied­li­chen Gründen ab. Die FDP-Frak­tion weist zu­dem dar­auf hin, dass das BMF „an einem vernünf­ti­gen Ent­wurf“ ar­beite.

nach oben