Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/148, veröffentlicht im Amtsblatt L26/8 vom 31.01.2018 der Europäischen Union, hat die EU-Kommission Änderungen der Verordnung (EU) 978/2012 erlassen. Danach gibt es ab dem 1. Januar 2019 keine Zollbegünstigungen mehr für Waren aus Paraguay.
Die betroffene Verordnung hat das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer, APS (Generalised Scheme of Preferences, GSP) zum Gegenstand. Auf Grundlage dieses Schemas gewährt die Europäische Union Entwicklungsländern seit 1971 Handelspräferenzen.
Nicht in den Genuss der APS-Präferenzen kommen Länder, welche von der Weltbank in drei aufeinanderfolgenden Jahren als Land mit hohem, bzw. mittleren Einkommen eingestuft wurden. Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wurde Paraguay als Land mit mittleren Einkommen eingestuft. Somit erfüllt das Land nicht mehr die Begünstigungskriterien des APS. In der Folge wird Paraguay aus der Liste der APS-begünstigten Länder gestrichen.
Die Statusänderung entfaltet ihre Wirkung vom 1. Januar 2019 an. Neben Paraguay werden auch die Elfenbeinküste, Ghana und Swasiland aus der Liste gestrichen, allerdings mit dem Hintergrund, dass für diese Länder seit 2016 anderweitige Regelungen für einen präferenziellen Marktzugang gelten, so dass weiterhin Zollbegünstigungen gelten.