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Auslandsengagements

Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung

Der BFH ent­schied, dass Kin­der­geld, das im Rah­men ei­ner Net­to­lohn­ver­ein­ba­rung an den Ar­beit­ge­ber ge­zahlt wird, den Brut­to­ar­beits­lohn des Ar­beit­neh­mers re­du­ziert.

Im zu­grun­de­lie­gen­den Fall floss das Kin­der­geld für die Kin­der ei­nes Ar­beit­neh­mers, der be­fris­tet für die Dauer von zwei Jah­ren aus Ja­pan nach Deutsch­land ent­sandt wurde, di­rekt an den inländi­schen Ar­beit­ge­ber, wel­cher laut ar­beits­ver­trag­li­cher Re­ge­lung alle steu­er­li­chen Ver­pflich­tun­gen aus der Be­schäfti­gung über­nahm (sog. Net­to­lohn­ver­ein­ba­rung). Während das Kin­der­geld i. R. d. Lohn­steu­er­be­rech­nung durch den Ar­beit­ge­ber nicht als ne­ga­tive Ein­nahme berück­sich­tigt wurde, erklärte der Ar­beit­neh­mer in der ge­mein­sam mit sei­ner Ehe­frau über­mit­tel­ten Ein­kom­men­steu­er­erklärung einen um das Kin­der­geld ver­min­der­ten Brut­to­ar­beits­lohn.

Der BFH bestätigt mit Ur­teil vom 08.02.2024 (Az. VI R 26/21, DStR 2024, S. 1119) die Ver­rin­ge­rung des Brut­to­ar­beits­lohns durch das Kin­der­geld. Zur Begründung führt das Ge­richt aus, dass bei ei­ner Net­to­lohn­ver­ein­ba­rung, bei der Er­stat­tungs­an­sprüche we­gen zu viel ge­zahl­ter Lohn­steuer an den Ar­beit­ge­ber ab­ge­tre­ten wer­den, diese im Zeit­raum der Er­stat­tungs­zah­lung einkünf­temin­dernd zu berück­sich­ti­gen sind. Die­ser Lo­gik folge auch die Aus­zah­lung des Kin­der­gelds, da es be­reits ge­leis­tete Steuer- und Ge­halts­zah­lun­gen aus­glei­che.

 

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