Nach den vorgeschlagenen Änderungen des DCGK müssen bei der Leitung und Überwachung von börsennotierten Unternehmen die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Der Vorstand soll sich mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie mit den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf ökologische und soziale Aspekte befassen. Das Thema Nachhaltigkeit soll entsprechend in der Geschäftsstrategie verankert werden. Im Rahmen der Unternehmensplanung sollen finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten sein.
Darüber hinaus wurden bei der Kodexreform 2022 Anpassungen infolge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) berücksichtigt. Nach dem geänderten Kodex soll das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem auch auf nachhaltigkeitsbezogene Belange ausgerichtet sein. Der Vorstand soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme im Lagebericht Stellung nehmen. Zudem wird im Kodex klargestellt, dass die Finanzexperten im Prüfungsausschuss nicht nur über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen sollen, sondern dass dies gleichermaßen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt.
Die Kommentierungsfrist für die Änderungsvorschläge ist am 11.03.2022 ausgelaufen.
Hinweis: Der Entwurf kann auf der Seite des DCGC abgerufen werden.