Die EU-Kommission hat im EU-Amtsblatt Reihe C vom 29. März 2019 die neue konsolidierte Fassung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht.
Die korrekte zolltarifliche Einreihung der Produkte ist eine essentielle Aufgabe eines jeden Unternehmens. Denn die Zolltarifnummer bildet zum einen die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben. Zum anderen gibt sie Auskunft darüber, ob die Waren bestimmten Handelsbeschränkungen oder Maßnahmen unterliegen, die bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen zu beachten sind. Die KN ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis. Auf der Basis der achtstelligen Codenummer können die Drittlandszollsätze zugeordnet werden.
Die Erläuterungen zur KN sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen. Auch wenn die Erläuterungen nicht rechtsverbindlich sind, empfiehlt es sich für Unternehmen, diese als Stütze dafür heranzuziehen, um die Ware einer richtigen Zolltarifnummer zuzuordnen.