Der BFH kam in seinem Urteil vom 27.02.2019 (Az. I R 73/26) zu dem Ergebnis, dass die aus einer Teilwertabschreibung eines Konzerndarlehens resultierende Einkünfteminderung wegen fehlender Besicherung fremdunüblich und eine Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG vorzunehmen sei. Das BVerfG hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 04.03.2021 (Az. 2 BvR 1161/19) aufgehoben. Der BFH hätte sich vorab an den EuGH wenden müssen. Zugleich macht das BVerfG deutlich, dass es der Argumentation des BFH zur Einordnung von unbesichert im Konzern begebenen Darlehen als fremdunüblich nicht folgt.
Dr. Sven Christian Gläser und Dr. Daniel Zöller analysieren in ihrem Aufsatz „Die BFH-Rechtsprechung zu unbesichert im Konzern begebenen Darlehen nach dem Beschluss des BVerfG vom 04.03.2021“, der in Finanz-Rundschau, Heft 13/2021, S. 628 ff, erschienen ist, die Rechtsauffassung des BVerfG und welche Schlussfolgerungen daraus auch für den weiteren Verfahrensgang zu ziehen sind.